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Digital Services Act: Amazon wehrt sich gegen verschärfte Einstufung

14. Juli 2023

Neu: fynax Trendstudie

Resilienz im Online-Handel

Der Digital Services Act (DSA) soll große Online-Plattformen wie Alibaba oder Zalando dazu verpflichten, stärker gegen illegale Inhalte im Netz vorzugehen. Von der EU-Kommission wurden insgesamt 17 Unternehmen als „sehr große Plattformen“ eingestuft, für die künftig besonders strenge Regelungen gelten sollen. Unter ihnen hat Amazon als erster US-Konzern Klage gegen die verschärfte Regulierung eingereicht.


Verschärfte Regeln für die Big Player

Der DSA gilt für alle digitalen Dienstleistungen, die Verbraucher:innen mit Waren, Dienstleistungen oder Inhalten verbinden und stellt sie unter einen umfassenden neuen Rahmen für Transparenz und Rechenschaftspflicht. Hierfür hat die EU 17 „sehr große Plattformen“ und zwei „sehr große Suchmaschinen“ identifiziert.  Sie sollen künftig stärker gegen illegale Inhalte im Netz vorgehen. Hierfür müssen die Unternehmen ein Risikomanagement etablieren, das jährliche Bewertungen vornimmt und überprüft, ob ihre Dienste sich negativ auf die Ausübung von Grundrechten auswirken. Dazu gehört zum Beispiel die Meinungs- und Informationsfreiheit, aber auch die Verbreitung von Desinformationen, und Risiken, die die psychische Gesundheit der Nutzer:innen beeinträchtigen können. Zusätzlich sollen der Austausch illegaler Waren und Dienstleistungen eingeschränkt werden.

Amazon bezweifelt, eine „Very Large Online Platform“ (VLOP) im Sinne des DSA zu sein. Wie das Unternehmen erklärte, sei es „in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler“. Es wolle nicht „gezwungen werden, lästige administrative Verpflichtungen zu erfüllen, die den Verbrauchern in der EU nicht zugutekommen“. Der US-Konzern hat daher Klage eingereicht. Wenn andere große Einzelhändler nicht ebenfalls unter die damit verbundene verschärfte Regulierung fielen, wäre dies eine unfaire Behandlung, wie der Online-Riese am Dienstag erklärte. 

Klagen haben der EU zufolge aber keine aufschiebende Wirkung für die Umsetzung der strengeren Regeln. Für die Umsetzung der verschärften Regularien haben die Unternehmen bis August diesen Jahres Zeit. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.

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