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Grundsteuerreform 2022
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Bislang wurde die Grundsteuer nach ziemlich veralteten Einheitswerten berechnet, die das letzte Mal 1964, in manchen Bundesländern sogar 1935 festgeschrieben wurden. Nach einigen gravierenden gesellschaftlichen Transformationen und Jahrzehnte später soll sich das jetzt ändern. Die Grundsteuer soll mit realitätsgerechten Grundstückswerten ermittelt werden. Der erste Stichtag für die Neubewertung ist der 1. Januar 2022.
Hierfür ist jede:r Grundstückseigentümer:in bis zum 31. Oktober 2022 dazu verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben. Danach sind die Finanzämter und Gemeinden am Zuge. Erster Fälligkeitstag der neuen Grundsteuer ist der 15. Februar 2025.
Bist du Eigentümer einer Wohnung, einer Lagerhalle, eines Geschäfts- oder Mietwohngrundstücks, musst du unter Einhaltung der Frist 31. Oktober 2022 die erforderlichen Daten für jedes deiner Grundstücke und Immobilien z.B. über das Portal „mein ELSTER“ elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Aber keine Sorge, das musst du nicht alles alleine stemmen! Unsere fynax Steuerexpert:innen stehen dir gern zur Seite und beraten dich, damit du dich ganz entspannt um dein Business, deine Kund:innen kümmern kannst. Je nach Grundstücksart stellen sie dir spezifische Checklisten zur Datenerfassung zur Verfügung und übernehmen auch die Erstellung und Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung.