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Resilienz im Online-Handel

Erst Steuerassistent, jetzt Team Lead im Bereich E-Commerce. Tim Hütte erzählt uns im fynax-Interview, warum der Fokus auf den Online-Handel strategisch wichtig war, weshalb auch Quereinsteiger in Steuerkanzleien durchstarten können und worauf man bei der Beratung von E-Commerce Unternehmen besonders achten sollte.

Welche Rolle nimmst du im Unternehmen ein?

Ich bin in der Kanzlei ETL Meyer Hütte & Kollegen in Bochum beschäftigt. Erst war ich als Steuerassistent eingestellt, bin aber inzwischen als Team Lead für fynax und Felix1 und damit generell für das Thema E-Commerce zuständig. Meine Aufgabenbereiche umfassen unter anderem die Ausrichtung des Bereichs E-Commerce, strategische Mitarbeiter- und Mandantenakquise und die Weiterentwicklung des Standorts Bochum.

Wie viele Steuerberater:innen bzw. Mitarbeiter:innen beschäftigt ihr?

Wir beschäftigen insgesamt 30 Mitarbeiter, darunter zwei Steuerberater, Azubis, Steuerfachangestellte, das Backoffice und die Mitarbeiter in der Koordinationsarbeit. Der Großteil unserer Kanzlei besteht zwar aus Steuerfachangestellten, aber wir haben auch einige Quereinsteiger, die nicht direkt aus der Branche kommen und entsprechend von uns umgeschult werden. Auch in Steuerkanzleien kann man als Quereinsteiger durchstarten, wir sind da ziemlich offen und haben auch gute Erfahrungen gemacht.

Seit wann seid ihr mit eurer Kanzlei Teil von fynax und wieso habt ihr euch dafür entschieden?

Im Oktober 2021 sind wir Teil von fynax geworden. Die Beweggründe dahinter lassen sich relativ einfach zusammenfassen: die Branche ist super spannend, komplex, aber vor allem auch aktuell und interessant und damit einfach auch ein Thema, das junge Leute begeistern kann und dem verstaubten Image des Steuerberaters neues Leben einhaucht. Die Arbeit mit fynax ist gleichzeitig auch ein wichtiger Bezugspunkt für Jugendliche, denn seit unserem Fokus auf den Online-Handel, können wir einen großen Zulauf von jungen Mitarbeitern verzeichnen.

Was macht eine gute Steuerberatung für dich aus?

Steuerberatung setzt sich aus den Wörtern Steuern & Beratung zusammen. Im Idealfall ist es genau das – eine vorausschauende professionelle Beratung, um Probleme vorzubeugen und deine Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen. Im Gegensatz dazu wäre eine Steuerberatung, die sich ausschließlich auf die Steuerberechnung konzentriert und dir sagt, wie viel du zahlen musst oder zurückbekommst, eine eher schlechte Wahl. Der Fokus einer guten Steuerberatung liegt auf der Beratung und Spezialisierung einzelner Geschäftsbereiche und Geschäftsmodelle. Das bedeutet, wenn Veränderungen anstehen oder neue Entscheidungen getroffen werden müssen, kommt es darauf an, dass dein Steuerberater dich nicht alleine mit diesen Entscheidungen lässt, sondern dich vorausschauend berät.

Was macht den Bereich E-Commerce so spannend?

Man kommt mit viel mehr verschiedenen Themen in Berührung als in irgendeiner anderen Branche: Zum Beispiel gibt es Online-Händler, die Gefühlskarten, die in psychologischen Behandlungen zum Einsatz kommen, verkaufen, auf der anderen Seite gibt es Modehändler, die sich vielleicht auf Yoga-Kleidung spezialisiert haben. Das Spektrum der Waren ist super vielschichtig und abwechslungsreich und durch die unterschiedlichen Verkaufskanäle, Marktplätze und Zahlungsanbieter kommt es auch zu recht komplexen Strukturen in der Abwicklung.

Online-Shops bieten zahlreiche Vorteile gegenüber dem stationären Handel, zum Beispiel das Erreichen einer potenziell größeren Kundengruppe. Welche Besonderheiten hat ein Online-Händler im Vergleich zum stationären Händler zu beachten?

Die Besonderheit ist der digitale Auftritt und dessen Auswirkung: automatisch bedient ein Online-Händler einen viel größeren Empfängerkreis als der stationäre Händler, der in der Regel nur seine Laufkundschaft in der Fußgängerzone anspricht. Durch den E-Commerce gewinnt man einen potentiellen Kundenstamm in ganz Deutschland. Gleichzeitig lässt sich aber auch ein Verschwimmen der nationalen Grenzen feststellen: Ich kann problemlos sowohl in der EU als auch weltweit meine Produkte verkaufen. Trotzdem muss man das differenziert sehen, da es auch Nachteile gibt. Der E-Commerce ist daher Fluch und Segen zugleich: auf der einen Seite ist es deutlich einfacher ein Unternehmen zu gründen, beispielsweise durch Dropshipping und braucht dafür im Zweifelsfall nur Handy und Laptop. Auf der anderen Seite gibt es einfach viel mehr Konkurrenz und Wettbewerb auf dem Markt, von der man sich abheben muss.

Welche Besonderheiten gibt es in der Beratung von E-Commerce-Unternehmen?

Man muss sich immer vor Augen halten, dass junge Unternehmer ganz andere Sorgen als alteingesessene Händler haben. Die Herangehensweise hat sich geändert und so planen viele junge Gründer bereits im Vorfeld, mit dem Ziel einen Exit vorzubereiten. Das verlangt einen ganz anderen Beratungsansatz, als in der klassischen Beratung von Unternehmen. Außerdem hat man bei E-Commerce Unternehmen hinsichtlich der Umsatzsteuer viel mehr Berührungspunkte. Der Umgang mit der Versteuerung in Drittländern ist bei E-Commercelern viel relevanter als bei stationären Händlern. Das ist auch der große Vorteil von fynax und der ETL-Gruppe. Sie sind international aufgestellt und im Ausland stark vertreten.

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Resilienz im Online-Handel

Müssen Gewinne aus Kryptowährungen versteuert werden? Und sind Krypto-Coins ein „Wirtschaftsgut“ im klassischen Sinn? Zu diesen ertragsteuerlichen Fragen bei Krytpo-Assets hat der Bundesfinanzhof am 28. Februar 2023 zum ersten Mal ein Urteil gesprochen. Felix1-Steuerberaterin und Krypto-Expertin Evelyn Klieber skizziert im fynax-Interview, was bei der Versteuerung von Krypto-Coins zu beachten ist und was sich mit dem BFH-Urteil für Online-Händler:innen verändert hat.


Jede:r denkt bei dem Begriff „Krypto“ direkt an Krypto-Coins und digitale Währungen wie Bitcoin oder Ethereum. Das ist aber unvollständig. Wofür steht der Oberbegriff Krypto eigentlich?

Bei Krypto geht es im Wesentlichen um die Blockchain-Technologie. Ein Krypto-Wert besteht meistens aus einem digitalen Werk, dessen Wert fortwährend in einer großen Datenbank festgeschrieben wird. Diese Datenbank oder Programmierung ist uns als sogenannte Blockchain bekannt, denn sie wird durch immer weitere Einträge fortgeführt. Das Besondere an der Blockchain ist, dass diese als eine Art digitales Kassenbuch in einem dezentralisierten Netzwerk funktioniert und die Überprüfung und Genehmigung aller Krypto-Transaktionen ermöglicht. Eine eigenmächtige Änderung der Datenbank ist nicht möglich. Damit stellt die Blockchain eine der sichersten Technologien dar.

Nehmen wir Bitcoin als Beispiel: auch die größte Kryptowährung ist ein Produkt, das nur durch die Blockchain, also durch die zugrunde liegende Datenbank existieren kann. Doch auch bei Krypto geht es – ähnlich wie bei der Aktienbörse – am Ende des Tages um die Marktkapitalisierung, also darum, wie viele Menschen im Verhältnis zu den ausgegebenen Coins investiert haben. Im globalen Ranking bestimmen die größten 10-20 Krypto-Coins den Markt. Alles, was danach folgt, sind spekulative „Zocker“-Coins, bei denen man günstig einsteigen kann und auf eine hohe Marktentwicklung hofft. Die Leute, die heute investiert haben oder es noch tun, sind meiner Meinung nach noch immer in der Geburtsstunde von Krypto unterwegs. Das Entwicklungspotential ist nach wie vor sehr hoch.

Neben den Krypto-Coins gibt es aber auch noch das sogenannte „Web3“, eine technologische Umsetzung und Neuauflage des World Wide Webs, die auf der Blockchain basiert und Token-basierte Wirtschaftsansätze beinhaltet. Web3 steht stellvertretend für alles, was sich in diesem Zuge weiterentwickelt, also für die Weiterentwicklung des Internets, der Programme und der dazugehörigen Apps. Interessant dabei ist auch, dass die Transferhistorie der Krypto-Coins durch die Blockchain immer öffentlich einsehbar ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Krypto nicht nur aus Krypto-Coins oder Währungen besteht, sondern aus der gesamten Web3-Technologie und allem was dazu gehört.

Worauf muss man als Unternehmer:in oder Privatperson bei der Versteuerung achten?

Das ist der Wilde Westen der Besteuerung! Daher auch eine wichtige Frage, die sich an alle Privatpersonen oder Unternehmer richtet, die im Krypto-Bereich tätig sind. Das Finanzamt hängt circa zwei Jahre hinter der aktuellen technologischen Entwicklung hinterher und hat daher noch etwas Aufholbedarf, was die Besteuerung angeht. Für Unternehmer oder Privatpersonen ist es aber wichtig heute schon zu wissen, worauf man bei der Besteuerung von Krypto-Transfers zu achten hat. Mein Tipp und persönlicher Beratungsansatz: Offenheit mit dem Finanzamt. Selbst wenn der eigene Steuerberater euch sagt, dass eure Krypto-Transfervorgänge im zweiten Schritt nicht steuerpflichtig sind, sollte euch bewusst sein, dass im Grunde alles steuerbar ist. Deswegen wäre der sichere und smarte Ansatz, offen und transparent mit dem Finanzamt zusammenzuarbeiten. Das bedeutet: liefert dem Finanzamt die Informationen eurer Transaktionen und die „Public-Keys“ eurer digitalen Krypto-Wallet, damit sie zumindest bedingt Einkünfte nachvollziehen können. Damit signalisiert ihr eure Steuerehrlichkeit, beugt dem Grundmisstrauen des Amtes vor und verhindert unnötige Steuerstrafverfahren durch Transparenz und Kommunikation.

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs zur Krypto-Besteuerung wurde im Februar verabschiedet: Was hat sich dadurch verändert?

Im Detail geht es in dem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs darum, dass es sich bei den Kryptowährungen Bitcoin, Monero und Ethereum um „Wirtschaftsgüter im privaten Vermögensbereich“ handelt, die entsprechend versteuert werden müssen. Auch hier muss man aber differenzieren: bin ich im Privat-, Betriebs- oder Unternehmenssektor tätig? Beim Betriebsvermögen ist man ertragssteuerlich verpflichtet. Beim Unternehmensvermögen dagegen geht es um die Umsatzsteuer und deshalb muss das alles getrennt voneinander betrachten werden.

Die momentane Lage klassifiziert Kryptowährungen als umsatzsteuerlich nicht besteuerbar. Anzumerken ist, dass vor Kurzem die MiCA (Markets in Crypto Assets) Richtlinie auf EU Ebene verabschiedet wurde, die in Zukunft greifen wird. Im ertragsteuerlichen Bereich hingegen, also im Rahmen deines Betriebsvermögens als Unternehmer, ist es immer steuerpflichtig. Alles, was du deinem Betriebsvermögen zuordnest, muss versteuert werden, so auch Krypto-Transaktionen. In der Umsatzsteuer dagegen muss man sich die Frage stellen: Habe ich Krypto-Coins gegen echtes Hartgeld gekauft? Oder habe ich etwas verkauft und dafür Kryptowährung als Gegenleistung bekommen, also sozusagen ein Tauschgeschäft mit Kryptowährung gemacht? Ein gängiger Fehler im Privatbereich ist die Annahme, dass man Krypto-Coins ein Jahr steuerfrei halten kann. Denn viele vergessen, dass durch manches Halten von Coins laufende Einkünfte erzeugt werden, etwa durch Rewards. Hierfür bestehen andere Freibeträge.

Virtuelle Währungen sind jetzt also Wirtschaftsgüter. Wie kann man sich das erklären? Und worauf muss man jetzt besonders achten?

Jetzt gilt: Aufzeichnungspflicht! Vor allem im Betriebsvermögensbereich besteht die Bilanzierungspflicht, aktive und passive Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter müssen in deiner Bilanz abgebildet sein. Das bedeutet: Jeder einzelne Trade muss einzeln gebucht werden. Das ist nun natürlich bei Tradern, die pro Tag mehrere Zehntausende Trades abwickeln, ein Ding der Unmöglichkeit. Und genau hier liegt der Haken: Es ist schlicht nicht realisierbar, alles einzeln zu buchen und leider existiert noch kein All-Around-Programm, welches das auffangen könnte. Auch die gängigen Buchungsprogramme sind noch nicht dazu in der Lage, Kryptowährungen und Transaktionen akkurat abzubilden und deshalb ist es umso wichtiger, deine „Digital Wallet“ und Transaktionshistorie proaktiv in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt offenzulegen. So beugt man möglichen Steuerstrafverfahren vor und hilft dabei, eine nachhaltige Vertrauensbasis zu schaffen.

Inwiefern könnte das Urteil Auswirkungen auf Online-Händler:innen haben?

Das Urteil hat massive Auswirkungen auf die Erfüllung der Buchhaltungspflichten von Online-Händlern. Die Aufzeichnungspflicht des Einzelnen und die Verfahrensdokumentation gelten als A und O eines jeden E-Commercelers. Jeder einzelne Geschäftsvorgang muss archiviert werden, in einer Form, die das Finanzamt vorgibt. Momentan empfehle ich jedem, einen Steuerberater aufzusuchen, der sich mit der Materie Kryptowährung auskennt. Nur so kann gewährleistet werden, dass man sich als Online-Händler steuerkonform verhält und keinen unbewussten Fehler begeht.

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Resilienz im Online-Handel

Der E-Commerce ist mit zahlreichen steuerlichen Besonderheiten verbunden. Den Überblick über diese komplexen Regularien zu behalten, kostet Zeit und Nerven. Gut, dass unsere Steuerberater:innen nicht nur Expert:innen auf ihrem Gebiet sind, sondern auch eine ordentliche Portion Kreativität mit sich bringen und neue Ideen entwickeln, die die Beratung im E-Commerce vorantreibt. Katrin Wallis leitet den Bereich Felix1- und fynax in Eberswalde. Was die Branche für sie so spannend macht und welche Besonderheiten es für Online-Händler:innen in der Beratung zu beachten gibt, hat sie uns verraten.


Welche Rolle nimmst du im Unternehmen ein?

Ich leite den Felix1- und fynax-Bereich, das heißt, ich koordiniere und bin Ansprechpartnerin unter anderem für den Kundenvertrieb, den Kundenservice und unsere Kooperationspartner. Ich betreue das Onboarding unserer Mandanten, übernehme Telefonkonferenzen und einen Großteil der Buchhaltung unserer Felix1- und fynax-Mandate – fun fact: Ich bin keine Steuerberaterin!

Wie viele Steuerberater:innen bzw. Mitarbeiter:innen beschäftigt ihr?

Wir sind hier insgesamt 16 Mitarbeiter und davon sind zwei Steuerberater. Unser Team ist bunt durchgemischt, wir beschäftigen Diplombetriebswirte, Steuerfachangestellte, aber auch Steuerfachwirte und Bilanzbuchhalter.

Seit wann seid ihr Teil von fynax und wieso habt ihr euch dafür entschieden?

Wir waren eine der ersten drei Testkanzleien von fynax und sind damit schon seit dem Startschuss 2019 mit dabei. Unsere Kanzlei hat sich aufgrund der E-Commerce-Spezialisierung dazu entschlossen, Teil von fynax zu werden. Für uns war der Switch auf das Themengebiet „Online-Handel“ ausschlaggebend: Die Branche ist nicht nur schnelllebig und adaptiv, sie ist vor allem eine extrem zukunftsfähige Branche mit unglaublichem Wachstumspotential. Die Datenverarbeitung, automatisierte Buchungsprozesse und die Datenmenge machen diesen Bereich zusätzlich spannend für die Steuerberatung.

Was macht eine gute Steuerberatung für dich aus?

Ganz allgemein bin ich der Auffassung, dass eine gute Steuerberatung immer „up-to-date“ sein muss. Zwei weitere wichtige Faktoren: Termintreue und Erreichbarkeit. Es ist ungemein wichtig, dass die Steuerberatung Fristen einhält und dem Mandanten bereits im Vorfeld proaktiv immer ankündigt, wann und wie diese einzuhalten sind. Das schafft gleichzeitig auch eine professionelle Vertrauensbasis, die zwischen Mandanten und Steuerberatern sehr wichtig ist. Mit der Erreichbarkeit meine ich tatsächlich sowohl die physische als auch die digitale Erreichbarkeit.

Heute ist es eben mindestens genauso wichtig, neben dem Ansprechpartner vor Ort auch einen digitalen und zuverlässigen Zugang zu deinem Steuerberater zu haben. Das A und O einer guten Steuerberatung ist für mich allerdings die Kommunikation zwischen Mandanten und dem Steuerberater. Eine Vertrauensbasis kann nur dann geschaffen werden, wenn beide Seiten mit absoluter Transparenz miteinander im Austausch stehen – auch wenn es mal ungemütliche Themen gibt, die besprochen werden müssen.

Was macht den Bereich E-Commerce so spannend?

Da kann man viele Faktoren aufzählen. Für mich stellt die E-Commerce-Branche eine Branche mit rasantem Entwicklungspotential und einer großen Dynamik dar. Sie ist außerdem vielfältig, Marktplätzen wie Shopsystemen und Zahlungsarten sind in der Regel keine Grenzen gesetzt. Und: auch vermeintlich kleine Online-Händler haben durch gezielte Marketingmaßnahmen eine Chance auf bedeutendes Wachstum – und das auch kurzfristig!

Im Unterschied zum stationären Handel kann man mit dem Online-Handel einen größeren Kundenstamm bedienen – in Deutschland, der Europäischen Union oder weltweit. Es sind in der Regel weniger Hürden gesetzt, um global seine Waren an den Mann bringen zu können.

Welche Besonderheiten gibt es in der Beratung von E-Commerce-Unternehmen?

E-Commerce Unternehmen haben vielfältige Bewegungsmöglichkeiten und damit ein unglaubliches Wachstumspotential, das sich wie gesagt auch kurzfristig ändern kann. Sammelzahlungen, Bestellungen auf Rechnung, „Buy-Now-Pay-Later“ und viele andere Zahlungsmöglichkeiten – bei diesen Prozessen können Online-Händler schon mal leicht den Überblick verlieren. Deswegen ist es umso wichtiger, einen Partner an der Seite zu haben, der neben den steuerlichen Pflichten eben auch die Übersicht nicht verliert.

Man darf aber auch nicht vergessen, dass die Bewerbung der Online-Kanäle ganz anders erfolgt als im stationären Handel, denn man ist digital aufgestellt und nutzt andere Kanäle, um mehr Kunden erreichen zu können. Der größte Unterschied liegt jedoch im Auslandsverhältnis: Inzwischen ist es Online-Händlern möglich, ortsungebunden zu agieren, Lager im Ausland zu nutzen, ins Ausland zu exportieren und aus dem Ausland Waren zu importieren. Was man dabei aber keinesfalls vernachlässigen sollte, ist, dass all diese Prozesse steuerliche Pflichten mit sich bringen. Daher ist auch die transparente Kommunikation mit dem Steuerberater so wichtig.

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