© via William_Potter

Eine neue Initiative des Rates der Europäischen Union sieht Änderungen im bestehenden Widerrufsrecht vor: So sollen Online-Händler:innen unter anderem dazu verpflichtet werden, in Zukunft bei jeder Bestellung einen Widerrufsbutton anzubieten. Wie der E-Commerce Verband darauf reagiert und was sich der Rat der Europäischen Union von einer Umsetzung verspricht, liest du hier im fynax-Blog.

Die neue vorgeschlagene Initiative zielt auf einen verbesserten Verbraucher:innenschutz im digitalen Umfeld ab. Verbraucher:innen sollen durch die Einführung eines Widerrufrechtsbuttons transparenter auf die Möglichkeiten eines Rücktritts aus dem Kaufvertrag hingewiesen werden. Ihre Rechte sollen damit gestärkt werden. Gleichzeitig verspricht sich der Rat der Europäischen Union eine Verringerung von unnötigen Belastungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleister:innen im gesamten Binnenmarkt und eine transparentere Kommunikation mit den Verbraucher:innen, wie aus dem Richtlinienentwurf 2022/0147 hervorgeht. Dabei soll der Widerruf bzw. der Rücktritt aus dem Kaufvertrag nur unter Angabe des Namens und der Vertragsnummer über den Widerrufsbutton möglich gemacht werden.

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Soviel erst mal zur Theorie. Doch wie sieht die Sache in der Praxis für Online-Händler:innen aus? Kritik wird vor allem vonseiten des E-Commerce Verbands bevh laut. So kritisieren Vertreter:innen, dass pauschale Gesetzesänderungen den Prozess des Widerrufs zusätzlich verkomplizieren, statt ihn zu vereinfachen. Auch die Handhabung mit Teilbestellungen bzw. Teilwiderrufen sei nicht ausreichend geregelt, wie aus dem Statement des E-Commerce Verbands hervorgeht, denn Teilwiderrufe sind so nicht möglich, entweder alle Artikel einer Bestellung werden storniert oder aber keiner.

Es solle reguliert werden, was bislang kein Problem war, mahnt auch Alien Mulyk, bevh-Leiterin der Public Affairs Abteilung Europa. „Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kunden also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Der Widerruf von Bestellungen wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbraucher das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können.“

Es bleibt abzuwarten, wie der Rat der Europäischen Union mit der Kritik des Verbands der Online-Händler:innen umgeht, ob neue Richtlinien eingeführt werden oder die Initiative doch noch einmal angepasst wird. Sicher ist, dass das Widerrufsrecht im Online-Handel auch in naher Zukunft noch ein durchaus wichtiges Themengebiet im Verbraucherschutz sein wird.


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