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Neu: fynax Trendstudie

Resilienz im Online-Handel

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) machte am 12. Juli 2023 mit seinem Entwurf für das sogenannte neue Wachstumschancengesetz auf sich aufmerksam. Das ausgearbeitete Steuerpaket sieht dabei eine steuerliche Entlastung von jährlich sechs Milliarden Euro für Unternehmer:innen vor und soll unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands verbessern und für mehr Investitionen sorgen.

Neue Wachstumschancen – um was geht es konkret?

Das neue Steuerpaket sieht insgesamt 50 steuerpolitische Maßnahmen vor, die dabei helfen sollen mehr Spielräume für Investitionen und Innovationen von Unternehmer:innen zu bieten. Außerdem sollen überflüssige Steuerbürokratie abgebaut und dafür eine flächendeckende Digitalisierung angetrieben werden. Im Kernelement des neuen Wachstumschancengesetzes geht es allerdings primär um Prämien für unternehmerische Investitionen im Rahmen des Klimaschutzes. Die Eckpunkte des Entwurfs decken sich nach Aussage des Finanzministeriums mit den Inhalten des Koalitionsvertrags der Ampelregierung. Der finale Entwurf soll demnach Mitte August dem Kabinett vorgelegt werden, ein mögliches Inkrafttreten ist für 2024 vorgesehen.

Die Inhalte des neuen Steuerpakets im Detail

Im Allgemeinen zielen die Maßnahmen darauf ab, Kleinunternehmer:innen von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien, ein digitales Spendenregister aufzubauen und eine einfachere Berechnung der Lohnsteuer für Tarifarbeitnehmer:innen anzubieten. Außerdem soll die Erstellung und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen im Rahmen der Digitalisierungsbemühungen gesetzlich verpflichtend gemacht werden. Doch um welche Maßnahmen geht es beim Wachstumschancengesetz im Detail? Wir stellen euch die vier wichtigsten Initiativen etwas genauer vor.

1. Investitionsprämien

Laut dem Finanzministerium soll ein schnellerer Umstieg in die Klimaneutralität gefördert werden.  So wird es für Unternehmen, die ihre Energie- und Ressourceneffizienz im Rahmen eines vorgegebenen Energiesparkonzepts verbessern wollen, einen zusätzlichen finanziellen Anreiz geben: Bis zum Jahr 2027 sollen Unternehmer:innen, die in diese Maßnahmen im Rahmen des Energiesparkonzepts investieren, unabhängig von ihrem Gewinn 15 Prozent der getätigten Investitionen zurückerhalten. Der maximale Betrag ist allerdings auf 30 Millionen Euro begrenzt.

2. Forschungsförderungen

Bisher waren nur Personalkosten förderfähig, wenn es um Forschung und Entwicklung ging. Das soll jetzt erweitert werden, um zukünftig auch anteilige Investitionskosten miteinzubeziehen. Insgesamt sollen künftig bis zu 70 Prozent des gesamten Auftragswerts förderfähig sein.

3. Verlustverrechnung

Der Verlustrücktrag ermöglicht es, einen Verlust mit den Gewinnen des Vorjahres zu verrechnen, was dann wiederum zu einer Verringerung der Steuerlast für das Vorjahr führt. Diese Möglichkeit soll nun auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgeweitet werden, während die zuvor temporär erhöhte Betragsgrenze von zehn Millionen Euro nun dauerhaft gelten soll.

Zwischen 2024 und 2027 sollen außerdem Beschränkungen beim Verlustvortrag aufgehoben werden, um somit die Bereitschaft von Unternehmer:innen zu erhöhen, unternehmerische Risiken einzugehen und somit die deutsche Wirtschaft zu unterstützen.

4. Bürokratie

Zusätzlich zu umfangreicheren steuerlichen Erleichterungen plant Lindner, verschiedene bürokratische Hürden abzubauen. Dazu gehören Vereinfachungen bei Meldeverfahren und Buchführungspflichten sowie die elektronische Übermittlung von Daten anstelle von Papierformularen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Prozesse effizienter und digital zu gestalten.

Reaktionen

Die Reaktionen auf Lindners vorgestelltes Steuerpaket fallen bisweilen unterschiedlich aus. So werden die Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes zwar grundsätzlich begrüßt, doch kritisiert Fraktionsvize der Grünen Andreas Audretsch das Wachstumschancengesetz als „pauschale Steuergeschenke ohne Ziel“.

Weitreichende Unterstützung kommt allerdings von Akteur:innen der Wirtschaft, so auch vom Verband des Deutschen Maschinen- und Anlagenbaus: „Hier wird einfach, unbürokratisch und fair in der Breite geholfen, und die mittelständischen Unternehmen werden mit ihren Risiken nicht allein gelassen.“

Es bleibt abzuwarten, ob der Vorstoß Lindners vom Kabinett angenommen wird. Ein erstes Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes wird aber frühestens ab 2024 prognostiziert.


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Resilienz im Online-Handel

Erst Steuerassistent, jetzt Team Lead im Bereich E-Commerce. Tim Hütte erzählt uns im fynax-Interview, warum der Fokus auf den Online-Handel strategisch wichtig war, weshalb auch Quereinsteiger in Steuerkanzleien durchstarten können und worauf man bei der Beratung von E-Commerce Unternehmen besonders achten sollte.

Welche Rolle nimmst du im Unternehmen ein?

Ich bin in der Kanzlei ETL Meyer Hütte & Kollegen in Bochum beschäftigt. Erst war ich als Steuerassistent eingestellt, bin aber inzwischen als Team Lead für fynax und Felix1 und damit generell für das Thema E-Commerce zuständig. Meine Aufgabenbereiche umfassen unter anderem die Ausrichtung des Bereichs E-Commerce, strategische Mitarbeiter- und Mandantenakquise und die Weiterentwicklung des Standorts Bochum.

Wie viele Steuerberater:innen bzw. Mitarbeiter:innen beschäftigt ihr?

Wir beschäftigen insgesamt 30 Mitarbeiter, darunter zwei Steuerberater, Azubis, Steuerfachangestellte, das Backoffice und die Mitarbeiter in der Koordinationsarbeit. Der Großteil unserer Kanzlei besteht zwar aus Steuerfachangestellten, aber wir haben auch einige Quereinsteiger, die nicht direkt aus der Branche kommen und entsprechend von uns umgeschult werden. Auch in Steuerkanzleien kann man als Quereinsteiger durchstarten, wir sind da ziemlich offen und haben auch gute Erfahrungen gemacht.

Seit wann seid ihr mit eurer Kanzlei Teil von fynax und wieso habt ihr euch dafür entschieden?

Im Oktober 2021 sind wir Teil von fynax geworden. Die Beweggründe dahinter lassen sich relativ einfach zusammenfassen: die Branche ist super spannend, komplex, aber vor allem auch aktuell und interessant und damit einfach auch ein Thema, das junge Leute begeistern kann und dem verstaubten Image des Steuerberaters neues Leben einhaucht. Die Arbeit mit fynax ist gleichzeitig auch ein wichtiger Bezugspunkt für Jugendliche, denn seit unserem Fokus auf den Online-Handel, können wir einen großen Zulauf von jungen Mitarbeitern verzeichnen.

Was macht eine gute Steuerberatung für dich aus?

Steuerberatung setzt sich aus den Wörtern Steuern & Beratung zusammen. Im Idealfall ist es genau das – eine vorausschauende professionelle Beratung, um Probleme vorzubeugen und deine Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen. Im Gegensatz dazu wäre eine Steuerberatung, die sich ausschließlich auf die Steuerberechnung konzentriert und dir sagt, wie viel du zahlen musst oder zurückbekommst, eine eher schlechte Wahl. Der Fokus einer guten Steuerberatung liegt auf der Beratung und Spezialisierung einzelner Geschäftsbereiche und Geschäftsmodelle. Das bedeutet, wenn Veränderungen anstehen oder neue Entscheidungen getroffen werden müssen, kommt es darauf an, dass dein Steuerberater dich nicht alleine mit diesen Entscheidungen lässt, sondern dich vorausschauend berät.

Was macht den Bereich E-Commerce so spannend?

Man kommt mit viel mehr verschiedenen Themen in Berührung als in irgendeiner anderen Branche: Zum Beispiel gibt es Online-Händler, die Gefühlskarten, die in psychologischen Behandlungen zum Einsatz kommen, verkaufen, auf der anderen Seite gibt es Modehändler, die sich vielleicht auf Yoga-Kleidung spezialisiert haben. Das Spektrum der Waren ist super vielschichtig und abwechslungsreich und durch die unterschiedlichen Verkaufskanäle, Marktplätze und Zahlungsanbieter kommt es auch zu recht komplexen Strukturen in der Abwicklung.

Online-Shops bieten zahlreiche Vorteile gegenüber dem stationären Handel, zum Beispiel das Erreichen einer potenziell größeren Kundengruppe. Welche Besonderheiten hat ein Online-Händler im Vergleich zum stationären Händler zu beachten?

Die Besonderheit ist der digitale Auftritt und dessen Auswirkung: automatisch bedient ein Online-Händler einen viel größeren Empfängerkreis als der stationäre Händler, der in der Regel nur seine Laufkundschaft in der Fußgängerzone anspricht. Durch den E-Commerce gewinnt man einen potentiellen Kundenstamm in ganz Deutschland. Gleichzeitig lässt sich aber auch ein Verschwimmen der nationalen Grenzen feststellen: Ich kann problemlos sowohl in der EU als auch weltweit meine Produkte verkaufen. Trotzdem muss man das differenziert sehen, da es auch Nachteile gibt. Der E-Commerce ist daher Fluch und Segen zugleich: auf der einen Seite ist es deutlich einfacher ein Unternehmen zu gründen, beispielsweise durch Dropshipping und braucht dafür im Zweifelsfall nur Handy und Laptop. Auf der anderen Seite gibt es einfach viel mehr Konkurrenz und Wettbewerb auf dem Markt, von der man sich abheben muss.

Welche Besonderheiten gibt es in der Beratung von E-Commerce-Unternehmen?

Man muss sich immer vor Augen halten, dass junge Unternehmer ganz andere Sorgen als alteingesessene Händler haben. Die Herangehensweise hat sich geändert und so planen viele junge Gründer bereits im Vorfeld, mit dem Ziel einen Exit vorzubereiten. Das verlangt einen ganz anderen Beratungsansatz, als in der klassischen Beratung von Unternehmen. Außerdem hat man bei E-Commerce Unternehmen hinsichtlich der Umsatzsteuer viel mehr Berührungspunkte. Der Umgang mit der Versteuerung in Drittländern ist bei E-Commercelern viel relevanter als bei stationären Händlern. Das ist auch der große Vorteil von fynax und der ETL-Gruppe. Sie sind international aufgestellt und im Ausland stark vertreten.

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Resilienz im Online-Handel

fynax auf dem Logistik E-Commerce Camp Bremen

Logistik – einfach nur ein notwendiges Übel im Handel? Viele Online-Händler:innen unterschätzen den Erfolgsfaktor einer gut funktionierenden Logistik im eigenen Unternehmen. Daher ist es umso wichtiger, dieses Erfolgspotential mit best practice-Prozessen zu optimieren. Am 06. Juli versammelten sich Branchen-Expert:innen aus dem Online-Handel beim diesjährigen Logistik E-Commerce Camp in Bremen und gaben bei insgesamt 20 Vorträgen und Intensiv-Workshops auf drei Bühnen wichtigen Input zur Prozessoptimierung. Unter ihnen auch das Experten-Team von fynax um fynax-Leiter Saravanan Sundaram und Zollexperte Markus Bitzer.

Logistik & Versand: Schlüsselthemen bei Online-Händler:innen

Das Programm des LEC war vollgespickt, unter anderem mit Highlight-Vorträgen zur Durchführbarkeit der 4-Tage-Woche in der Logistik, Do´s and Dont´s bei Retourenprozessen und zu den wichtigsten Kriterien bei der Wahl des passenden ERP-Systems. Logistik-Expert:innen wie Fielmann, Hanna Hillnhütter vom Händlerbund und Julius Wegmann von Fiege gaben außerdem wichtigen Input zu Fulfillment, Packaging und rechtlichen Fragen im Rahmen des Versandhandels. Am fynax-Stand wurden dieses Jahr nicht nur E-Commerce-Interessierte von uns beraten, sondern auch zum Thema Warenverkehr & Zoll abgeholt.

fynax gemeinsam mit Zollexperte Markus Bitzer an der „Alten Werft“

Steuerrechtliche Fragen zum Warenverkehr gehen Online-Händler:innen wohl nie aus. Doch in diesem Jahr entschied sich das fynax-Team, im Rahmen des Expertenvortrags zu „Online-Handel & Zoll – alles was du zum grenzüberschreitenden Warenverkehr wissen musst“, auch die Expertise von ehemaligem Thanks-For-Shopping Podcast-Gast und Zoll-Experte Markus Bitzer mit einfließen zu lassen. Neben dem Vortrag zu den Vorteilen einer digitalen Steuerberatung mit Branchenspezialisierung im E-Commerce von Saravanan Sundaram, berichtete Markus Bitzer den Interessierten von zollspezifischen Erfahrungen im Rahmen des grenzüberschreitenden Grenzverkehrs. Die Anwesenden, unter ihnen viele Online-Händler:innen, zeigten ein reges Interesse an der Thematik, was sich an der darauffolgenden Q&A-Fragerunde gut beobachten ließ.


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Resilienz im Online-Handel

Müssen Gewinne aus Kryptowährungen versteuert werden? Und sind Krypto-Coins ein „Wirtschaftsgut“ im klassischen Sinn? Zu diesen ertragsteuerlichen Fragen bei Krytpo-Assets hat der Bundesfinanzhof am 28. Februar 2023 zum ersten Mal ein Urteil gesprochen. Felix1-Steuerberaterin und Krypto-Expertin Evelyn Klieber skizziert im fynax-Interview, was bei der Versteuerung von Krypto-Coins zu beachten ist und was sich mit dem BFH-Urteil für Online-Händler:innen verändert hat.


Jede:r denkt bei dem Begriff „Krypto“ direkt an Krypto-Coins und digitale Währungen wie Bitcoin oder Ethereum. Das ist aber unvollständig. Wofür steht der Oberbegriff Krypto eigentlich?

Bei Krypto geht es im Wesentlichen um die Blockchain-Technologie. Ein Krypto-Wert besteht meistens aus einem digitalen Werk, dessen Wert fortwährend in einer großen Datenbank festgeschrieben wird. Diese Datenbank oder Programmierung ist uns als sogenannte Blockchain bekannt, denn sie wird durch immer weitere Einträge fortgeführt. Das Besondere an der Blockchain ist, dass diese als eine Art digitales Kassenbuch in einem dezentralisierten Netzwerk funktioniert und die Überprüfung und Genehmigung aller Krypto-Transaktionen ermöglicht. Eine eigenmächtige Änderung der Datenbank ist nicht möglich. Damit stellt die Blockchain eine der sichersten Technologien dar.

Nehmen wir Bitcoin als Beispiel: auch die größte Kryptowährung ist ein Produkt, das nur durch die Blockchain, also durch die zugrunde liegende Datenbank existieren kann. Doch auch bei Krypto geht es – ähnlich wie bei der Aktienbörse – am Ende des Tages um die Marktkapitalisierung, also darum, wie viele Menschen im Verhältnis zu den ausgegebenen Coins investiert haben. Im globalen Ranking bestimmen die größten 10-20 Krypto-Coins den Markt. Alles, was danach folgt, sind spekulative „Zocker“-Coins, bei denen man günstig einsteigen kann und auf eine hohe Marktentwicklung hofft. Die Leute, die heute investiert haben oder es noch tun, sind meiner Meinung nach noch immer in der Geburtsstunde von Krypto unterwegs. Das Entwicklungspotential ist nach wie vor sehr hoch.

Neben den Krypto-Coins gibt es aber auch noch das sogenannte „Web3“, eine technologische Umsetzung und Neuauflage des World Wide Webs, die auf der Blockchain basiert und Token-basierte Wirtschaftsansätze beinhaltet. Web3 steht stellvertretend für alles, was sich in diesem Zuge weiterentwickelt, also für die Weiterentwicklung des Internets, der Programme und der dazugehörigen Apps. Interessant dabei ist auch, dass die Transferhistorie der Krypto-Coins durch die Blockchain immer öffentlich einsehbar ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Krypto nicht nur aus Krypto-Coins oder Währungen besteht, sondern aus der gesamten Web3-Technologie und allem was dazu gehört.

Worauf muss man als Unternehmer:in oder Privatperson bei der Versteuerung achten?

Das ist der Wilde Westen der Besteuerung! Daher auch eine wichtige Frage, die sich an alle Privatpersonen oder Unternehmer richtet, die im Krypto-Bereich tätig sind. Das Finanzamt hängt circa zwei Jahre hinter der aktuellen technologischen Entwicklung hinterher und hat daher noch etwas Aufholbedarf, was die Besteuerung angeht. Für Unternehmer oder Privatpersonen ist es aber wichtig heute schon zu wissen, worauf man bei der Besteuerung von Krypto-Transfers zu achten hat. Mein Tipp und persönlicher Beratungsansatz: Offenheit mit dem Finanzamt. Selbst wenn der eigene Steuerberater euch sagt, dass eure Krypto-Transfervorgänge im zweiten Schritt nicht steuerpflichtig sind, sollte euch bewusst sein, dass im Grunde alles steuerbar ist. Deswegen wäre der sichere und smarte Ansatz, offen und transparent mit dem Finanzamt zusammenzuarbeiten. Das bedeutet: liefert dem Finanzamt die Informationen eurer Transaktionen und die „Public-Keys“ eurer digitalen Krypto-Wallet, damit sie zumindest bedingt Einkünfte nachvollziehen können. Damit signalisiert ihr eure Steuerehrlichkeit, beugt dem Grundmisstrauen des Amtes vor und verhindert unnötige Steuerstrafverfahren durch Transparenz und Kommunikation.

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs zur Krypto-Besteuerung wurde im Februar verabschiedet: Was hat sich dadurch verändert?

Im Detail geht es in dem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs darum, dass es sich bei den Kryptowährungen Bitcoin, Monero und Ethereum um „Wirtschaftsgüter im privaten Vermögensbereich“ handelt, die entsprechend versteuert werden müssen. Auch hier muss man aber differenzieren: bin ich im Privat-, Betriebs- oder Unternehmenssektor tätig? Beim Betriebsvermögen ist man ertragssteuerlich verpflichtet. Beim Unternehmensvermögen dagegen geht es um die Umsatzsteuer und deshalb muss das alles getrennt voneinander betrachten werden.

Die momentane Lage klassifiziert Kryptowährungen als umsatzsteuerlich nicht besteuerbar. Anzumerken ist, dass vor Kurzem die MiCA (Markets in Crypto Assets) Richtlinie auf EU Ebene verabschiedet wurde, die in Zukunft greifen wird. Im ertragsteuerlichen Bereich hingegen, also im Rahmen deines Betriebsvermögens als Unternehmer, ist es immer steuerpflichtig. Alles, was du deinem Betriebsvermögen zuordnest, muss versteuert werden, so auch Krypto-Transaktionen. In der Umsatzsteuer dagegen muss man sich die Frage stellen: Habe ich Krypto-Coins gegen echtes Hartgeld gekauft? Oder habe ich etwas verkauft und dafür Kryptowährung als Gegenleistung bekommen, also sozusagen ein Tauschgeschäft mit Kryptowährung gemacht? Ein gängiger Fehler im Privatbereich ist die Annahme, dass man Krypto-Coins ein Jahr steuerfrei halten kann. Denn viele vergessen, dass durch manches Halten von Coins laufende Einkünfte erzeugt werden, etwa durch Rewards. Hierfür bestehen andere Freibeträge.

Virtuelle Währungen sind jetzt also Wirtschaftsgüter. Wie kann man sich das erklären? Und worauf muss man jetzt besonders achten?

Jetzt gilt: Aufzeichnungspflicht! Vor allem im Betriebsvermögensbereich besteht die Bilanzierungspflicht, aktive und passive Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter müssen in deiner Bilanz abgebildet sein. Das bedeutet: Jeder einzelne Trade muss einzeln gebucht werden. Das ist nun natürlich bei Tradern, die pro Tag mehrere Zehntausende Trades abwickeln, ein Ding der Unmöglichkeit. Und genau hier liegt der Haken: Es ist schlicht nicht realisierbar, alles einzeln zu buchen und leider existiert noch kein All-Around-Programm, welches das auffangen könnte. Auch die gängigen Buchungsprogramme sind noch nicht dazu in der Lage, Kryptowährungen und Transaktionen akkurat abzubilden und deshalb ist es umso wichtiger, deine „Digital Wallet“ und Transaktionshistorie proaktiv in Zusammenarbeit mit dem Finanzamt offenzulegen. So beugt man möglichen Steuerstrafverfahren vor und hilft dabei, eine nachhaltige Vertrauensbasis zu schaffen.

Inwiefern könnte das Urteil Auswirkungen auf Online-Händler:innen haben?

Das Urteil hat massive Auswirkungen auf die Erfüllung der Buchhaltungspflichten von Online-Händlern. Die Aufzeichnungspflicht des Einzelnen und die Verfahrensdokumentation gelten als A und O eines jeden E-Commercelers. Jeder einzelne Geschäftsvorgang muss archiviert werden, in einer Form, die das Finanzamt vorgibt. Momentan empfehle ich jedem, einen Steuerberater aufzusuchen, der sich mit der Materie Kryptowährung auskennt. Nur so kann gewährleistet werden, dass man sich als Online-Händler steuerkonform verhält und keinen unbewussten Fehler begeht.

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