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Der Widerrufsbutton wird Pflicht – Bist du vorbereitet?

Christian Sturm

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Ab dem 19. Juni 2026 kommst du am Widerrufsbutton nicht vorbei. Ohne rechtssichere Widerrufsfunktion riskierst du Abmahnungen, Bußgelder und extrem verlängerte Widerrufsfristen. Wir zeigen dir, was jetzt auf dich zukommt und wie du deinen Shop fit machst.

Warum dich der Widerrufsbutton direkt betrifft

Der Widerrufsbutton ist kein Nice-to-have, sondern eine gesetzliche Pflicht nach der Neufassung von § 356a BGB. Das Gesetz schreibt vor, dass Kund:innen ihren Vertrag genauso einfach widerrufen können müssen, wie sie ihn abgeschlossen haben. Ab dem 19. Juni 2026 reicht eine versteckte Widerrufsbelehrung oder ein PDF-Formular nicht mehr aus. Der Widerruf muss elektronisch direkt über deine Online-Benutzeroberfläche möglich sein.

Unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform gilt die Pflicht für alle Online-Händler:innen, die Verbraucherverträge über eine Online-Benutzeroberfläche abschließen, also klassischer B2C-Online-Handel. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen eigenständigen Online-Shop oder große Marktplätze wie Ebay oder Amazon handelt.

Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bestimmte personalisierte oder schnell verderbliche Waren) sind von der Regelung ausgenommen.

Reine B2B-Shops, die sich ausschließlich und eindeutig an gewerbliche Kundschaft richten, sind ebenfalls nicht betroffen. Die tatsächliche Ausgestaltung des Shops spielt jedoch eine Rolle:

Ist der Zugang klar auf Unternehmen beschränkt?
Erfolgt eine verpflichtende Umsatzsteuer-ID-Prüfung?
Werden Verbraucher:innen als Käufer:innen ausgeschlossen?

Sobald Verträge auch faktisch mit Verbraucher:innen zustande kommen können, gilt das Widerrufsrecht und damit auch die Pflicht für den Widerrufsbutton.

Was konkret ist der Widerrufsbutton?

Rein technisch ist der „Button“ eine elektronische Widerrufsfunktion in deinem Shop, also eine digitale Lösung, über die Verbraucher:innen ihren Widerruf online erklären können. Das kann sowohl ein Button als auch ein Link sein. Entscheidend ist, dass er leicht zu finden, verständlich beschriftet und mit wenigen Klicks nutzbar sein muss.

Zu beachten ist auch, dass die Funktion das bestehende Widerrufsrecht ergänzt, es jedoch nicht ersetzt. Du musst also weiterhin eine korrekte Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Der „Button“ sorgt zusätzlich dafür, dass der Widerruf ohne E-Mail-Vorlage, PDF-Upload und Medienbruch direkt im Shop ablaufen kann.

So muss dein Widerrufsbutton aussehen

Damit du rechtssicher unterwegs bist, sollte deine Widerrufsfunktion folgende Mindestanforderungen erfüllen:

– Klarer Text: Beschrifte den Button bzw. Link gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichbedeutend eindeutigen Formulierung.

– Sichtbare Platzierung: Der Button bzw. Link muss während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben, leicht zugänglich und von jeder Unterseite aus erreichbar sein.

– Optische Abgrenzung: Verstecke die Funktion nicht zwischen Impressum und AGB. Hebe sie durch Position, Schrift oder Farbe deutlich erkennbar hervor.

– Keine Pflicht zum Login: Die Widerrufsfunktion muss ohne Hürden nutzbar sein. Ein Pflicht-Login würde der leichten Zugänglichkeit widersprechen. Du kannst aber optional einen Login für bereits registrierte Kund:innen anbieten und auf die Vorteile verweisen, z.B. dass erforderliche Felder vorab ausgefüllt werden und den Vorgang so vereinfachen.

Note:
Wie schon erwähnt, muss es rechtlich kein „richtiger“ Button sein. Doch wenn deine Kund:innen ihn nicht intuitiv finden, kann es im Zweifel teuer werden.

Der 2‑Stufen-Prozess des Widerrufs

Der Gesetzgeber schreibt nicht nur das Anbieten einer Widerrufsfunktion vor, sondern auch, wie der Prozess aussieht. Dieser gliedert sich in zwei Stufen.

1. Stufe: Widerrufsschaltfläche, Widerrufsformular / Bestätigungsseite

Deine Kund:innen klicken auf „Vertrag widerrufen“ und starten damit den elektronischen Widerruf. Sie werden auf eine Unterseite geführt, auf der sie ihren Widerruf erklären und wenige Pflichtdaten eingeben:

   – Name des/der Kund:in

   – Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder des Teils des Vertrags, den der/die Verbraucher:in widerrufen möchte (z.B. Bestellnummer, Rechnungsnummer, Artikelnummer)

   – E-Mail-Adresse oder anderes Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung

Zusätzliche Felder (z.B. Rücksendegrund) sind möglich, sollten aber als freiwillige Angaben gekennzeichnet sein.

2. Stufe: „Widerruf bestätigen“

Am Ende muss eine eindeutig beschriftete Bestätigungsfunktion („Widerruf bestätigen“) stehen, über die der Widerruf tatsächlich abgesendet wird. Mit diesem Klick gilt der Widerruf als rechtzeitig erklärt, wenn er innerhalb der Widerrufsfrist erfolgt.

Sobald deine Kund:innen den Widerruf abgeschickt haben, musst du den Eingang auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen. In der Praxis heißt das fast immer eine automatisch generierte E-Mail wird verschickt. Die Eingangsbestätigung muss mindestens den Inhalt der Widerrufserklärung (Name, Vertragsdaten) sowie das Datum und die Uhrzeit des Eingangs enthalten.

Wichtig:
Damit bestätigst du den Eingang, jedoch nicht zwangsläufig den Erfolg des Widerrufs. Zusätzliche Hinweise zum weiteren Ablauf (Rücksendung, Erstattungsfristen, mögliche Ausschlüsse) sind sinnvoll und empfehlenswert. Werbung hat in dieser Eingangsbestätigung allerdings nichts verloren!

Rechtstexte aktualisieren: Das ist jetzt wichtig

Durch die Einführung des Widerrufsbuttons musst du einige Änderungen in deinen rechtlichen Texten vornehmen. Ergänze in deiner Widerrufsbelehrung einen klaren Hinweis auf die elektronische Widerrufsfunktion und beschreibe kurz, wo deine Kund:innen den „Vertrag widerrufen“-Button/-Link finden. Auch in der Bestellbestätigung ist es sinnvoll, auf den Widerrufsbutton zu verweisen.

In deiner Datenschutzerklärung solltest du beschreiben, welche Daten du im Widerrufsprozess erhebst (Name, Vertragsnummer, E-Mail), wozu du sie nutzt und wie lange du sie speicherst.

Nutzt du Plattformen, Marktplätze oder Shop Software, solltest du prüfen, ob fertige Module oder Updates zum Widerrufsbutton bereitgestellt werden. Die meisten Anbieter arbeiten an standardisierten Lösungen.

Was passiert, wenn du nichts tust

Den Widerrufsbutton zu ignorieren, ist keine gute Idee. Kommst du der Umsetzungspflicht nicht nach, riskierst du gleich mehrere Baustellen.

– Abmahnungen: Das Fehlen der Widerrufsfunktion gilt als Verstoß gegen Informationspflichten und kann als unlautere geschäftliche Handlung abgemahnt werden.

– Bußgelder: Art. 246e EGBGB sieht für entsprechende Verstöße Bußgelder von bis zu 50.000 Euro oder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes vor.

– Verlängerte Widerrufsfrist: Ohne ordnungsgemäße Widerrufsfunktion verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage. Somit steigt das Risiko später Widerrufe.

Deine To-do-Liste bis zum 19. Juni 2026

Damit du nicht in Hektik gerätst, kannst du dich an dieser kompakten Checkliste orientieren:

– Prüfe, ob du B2C-Verträge über deine Website, App oder Plattform abschließt – wenn ja, betrifft dich die Pflicht.

– Plane, wo der „Vertrag widerrufen“-Button sinnvoll platziert wird (z.B. im Footer, im Kundenkonto, im Bestellbereich) – aber immer sichtbar und leicht zugänglich.

– Implementiere den 2‑Stufen-Prozess: Button, Widerrufsformular mit minimalen Pflichtfeldern, Bestätigungsfunktion.

– Richte eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs ein. – Aktualisiere Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und deine Standard-E-Mails.

FAQ zum Widerrufsbutton

Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Funktion in deinem Online-Shop, über die Verbraucher:innen ihren Vertrag direkt online widerrufen können. Er soll den Widerruf so einfach machen wie den Vertragsabschluss.

Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
Die Pflicht gilt ab dem 19. Juni 2026. Ab diesem Datum musst du für B2C-Online-Verträge eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.

Für wen gilt die Pflicht zum Widerrufsbutton?
Betroffen sind Online-Händler:innen, die mit Verbraucher:innen über eine Online-Benutzeroberfläche Verträge schließen (B2C). Dazu gehören klassische Onlineshops, Plattformen und Marktplätze.

Muss der Widerrufsbutton ein Button sein?
Nein, es muss nicht zwingend ein klassischer Button sein. Auch ein klar beschrifteter Link kann ausreichen, solange die Funktion leicht auffindbar und gut zugänglich ist.

Wie läuft der Widerruf über den Button ab?
Der Widerruf funktioniert in zwei Stufen. Über die Widerrufsfunktion wird ein Formular bzw. eine Unterseite aufgerufen, wo die nötigen Angaben eingegeben werden. Der Widerruf wird dann über eine Bestätigungsschaltfläche abgesendet und anschließend eine Eingangsbestätigung verschickt.

Welche Angaben darf ich im Widerrufsprozess abfragen?
Du darfst nur die Angaben abfragen, die für die Zuordnung des Widerrufs nötig sind, etwa Name, Vertrags- oder Bestellnummer und E-Mail-Adresse. Zusätzliche Felder sollten freiwillig bleiben.

Was passiert, wenn ich den Widerrufsbutton nicht anbiete?
Du riskierst Abmahnungen, Bußgelder und eine verlängerte Widerrufsfrist von bis zu 12 Monaten und 14 Tagen. Du solltest daher die Pflicht rechtzeitig umsetzen.