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Im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, ausbeuterische Arbeit in all ihren Formen bis 2025 ein Ende zu setzen. Hierfür ist nun am 1. Januar 2023 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz in Kraft getreten. Zum ersten Mal werden Unternehmen in Deutschland damit verpflichtet, ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten zu analysieren und Menschenrechte einzuhalten.

Unübersichtliche Lieferketten, beispielsweise in der Textilproduktion, sollen transparenter gestaltet werden, um einheitliche Standards bei Menschenrechten und Umweltschutz im Herstellungs- und Lieferprozess zu gewährleisten. Auch in der EU soll in den kommenden Jahren eine europaweit verbindliche Gesetzesgrundlage für alle Mitgliedsstaaten folgen.

Das Lieferkettengesetz garantiert unter anderem eine der Öffentlichkeit zugängliche Übersicht über die verschiedenen Lieferstationen im In- und Ausland, sowie einen Kontrollmechanismus für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht großer Unternehmen. Im Detail sollen hierbei die Transparenz über die verschiedenen Stationen des Fertigungsprozesses gestärkt werden und Menschenrechte und Umweltschutzregeln über die gesamte Lieferkette eingehalten werden. Das heißt unter anderem, dass das Gesetz Kinderarbeit und Ausbeutung vorbeugen, sowie illegale Abholzung, Wasser- oder Luftverschmutzung unterbinden will. Doch wie sieht die Praxis aus? Wen betrifft das Lieferkettengesetz? Und: auf welche Details müssen vor allem Unternehmen achten?


Wer ist wann betroffen?

Das Lieferkettengesetz betrifft alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 3000 Mitarbeiter:innen beschäftigen. Zurzeit sind das in etwa 900 Großunternehmen und deren unmittelbare und mittelbare Zulieferer. Ab 2024 wird das LkSG aber auch Unternehmen betreffen, die mindestens 1000 Mitarbeiter:innen beschäftigen.

Betrifft mich das als Onlinehändler:in überhaupt?

Als Onlinehändler:in bist du wahrscheinlich nicht direkt von dem Gesetz betroffen. Aber Achtung: du könntest indirekt verpflichtet sein, denn es gilt für dich auch dann, wenn du Bestandteil der Lieferkette eines Unternehmens bist. Global Player wie Amazon, eBay, Otto, Zalando und Co. müssen das Gesetz einhalten. Verkaufst du über diese Plattformen deine Waren auf Rechnung der Plattformbetreiber:innen, können diese dich dazu verpflichten, dass du die Vorgaben einhältst. Vertreibst du deine Waren über diese Marktplätze aber auf eigene Rechnung, dann gilt das Gesetz für dich nicht.

Was muss ich tun?

Sofern du das Gesetz wegen deiner Beschäftigtenanzahl oder einer vertraglichen Verpflichtung durch die Marktplatzbetreiber:innen einhalten musst, hast du bestimmte Pflichten:

1. Einrichtung eines Risikomanagements.
2. Ernennung eines:r Menschrechtsbeauftragten
3. Regelmäßige Risikoanalyse der Lieferketten: dabei musst du tatsächliche und potenziell nachteilige Auswirkungen ermitteln und beheben
4. Abgabe einer „Grundsatzerklärung“ zur Achtung der Menschenwürde
5. Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern. Hast Du Anhaltspunkte dafür, dass es zu Verstößen kommt, musst du auch präventiv gegen mittelbare Zulieferer vorgehen.
6. Leistung von Abhilfe bei Verstößen.
7. Einrichtung eines öffentlich zugänglichen und transparenten Beschwerdeverfahrens.
8. Umfangreiche Dokumentation der Lieferketten.
9. Jährliche Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), spätestens vier Monate vor Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs.
10. Veröffentlichung des jährlichen Berichts für sieben Jahre auf der Unternehmensseite
11. Beantwortung des 35-seitigen Fragenkatalogs des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
12. Regelmäßig stattfindende Praxischecks der Lieferketten.

Wo liegen die Probleme?

Unternehmen stehen bei der Umsetzung der Auflagen vor großen Herausforderungen: Das Lieferkettengesetz ist vor allem eine bürokratische Herausforderung und ein erhöhter Mehraufwand, der natürlich auch mit Kosten in der Umsetzung verbunden ist. Denn es reicht zum Beispiel nicht, wenn du dir von deinen Lieferant:innen schriftlich bestätigen lässt, dass sie die Grundsätze einhalten. Im Zweifelsfall musst du dies auch selbst überprüfen und transparent nachweisen.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Pflichten halte?

Du solltest die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz nicht ignorieren. Auch wenn die Bußgelder für dich als kleinere:n Händler:in wahrscheinlich nicht so hoch ausfallen, kann das Bundesamt bei Verstößen mit Bußgeldern von bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes ahnden, sowie mit dem Ausschluss des Unternehmens bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

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