© Liuser via iStock

Neu: fynax Trendstudie

Resilienz im Online-Handel

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, ausbeuterische Arbeit in all ihren Formen bis 2025 ein Ende zu setzen. Hierfür ist nun am 1. Januar 2023 das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz in Kraft getreten. Zum ersten Mal werden Unternehmen in Deutschland damit verpflichtet, ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten zu analysieren und Menschenrechte einzuhalten.

Unübersichtliche Lieferketten, beispielsweise in der Textilproduktion, sollen transparenter gestaltet werden, um einheitliche Standards bei Menschenrechten und Umweltschutz im Herstellungs- und Lieferprozess zu gewährleisten. Auch in der EU soll in den kommenden Jahren eine europaweit verbindliche Gesetzesgrundlage für alle Mitgliedsstaaten folgen.

Das Lieferkettengesetz garantiert unter anderem eine der Öffentlichkeit zugängliche Übersicht über die verschiedenen Lieferstationen im In- und Ausland, sowie einen Kontrollmechanismus für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht großer Unternehmen. Im Detail sollen hierbei die Transparenz über die verschiedenen Stationen des Fertigungsprozesses gestärkt werden und Menschenrechte und Umweltschutzregeln über die gesamte Lieferkette eingehalten werden. Das heißt unter anderem, dass das Gesetz Kinderarbeit und Ausbeutung vorbeugen, sowie illegale Abholzung, Wasser- oder Luftverschmutzung unterbinden will. Doch wie sieht die Praxis aus? Wen betrifft das Lieferkettengesetz? Und: auf welche Details müssen vor allem Unternehmen achten?


Wer ist wann betroffen?

Das Lieferkettengesetz betrifft alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die mehr als 3000 Mitarbeiter:innen beschäftigen. Zurzeit sind das in etwa 900 Großunternehmen und deren unmittelbare und mittelbare Zulieferer. Ab 2024 wird das LkSG aber auch Unternehmen betreffen, die mindestens 1000 Mitarbeiter:innen beschäftigen.

Betrifft mich das als Onlinehändler:in überhaupt?

Als Onlinehändler:in bist du wahrscheinlich nicht direkt von dem Gesetz betroffen. Aber Achtung: du könntest indirekt verpflichtet sein, denn es gilt für dich auch dann, wenn du Bestandteil der Lieferkette eines Unternehmens bist. Global Player wie Amazon, eBay, Otto, Zalando und Co. müssen das Gesetz einhalten. Verkaufst du über diese Plattformen deine Waren auf Rechnung der Plattformbetreiber:innen, können diese dich dazu verpflichten, dass du die Vorgaben einhältst. Vertreibst du deine Waren über diese Marktplätze aber auf eigene Rechnung, dann gilt das Gesetz für dich nicht.

Was muss ich tun?

Sofern du das Gesetz wegen deiner Beschäftigtenanzahl oder einer vertraglichen Verpflichtung durch die Marktplatzbetreiber:innen einhalten musst, hast du bestimmte Pflichten:

1. Einrichtung eines Risikomanagements.
2. Ernennung eines:r Menschrechtsbeauftragten
3. Regelmäßige Risikoanalyse der Lieferketten: dabei musst du tatsächliche und potenziell nachteilige Auswirkungen ermitteln und beheben
4. Abgabe einer „Grundsatzerklärung“ zur Achtung der Menschenwürde
5. Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern. Hast Du Anhaltspunkte dafür, dass es zu Verstößen kommt, musst du auch präventiv gegen mittelbare Zulieferer vorgehen.
6. Leistung von Abhilfe bei Verstößen.
7. Einrichtung eines öffentlich zugänglichen und transparenten Beschwerdeverfahrens.
8. Umfangreiche Dokumentation der Lieferketten.
9. Jährliche Berichterstattung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), spätestens vier Monate vor Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs.
10. Veröffentlichung des jährlichen Berichts für sieben Jahre auf der Unternehmensseite
11. Beantwortung des 35-seitigen Fragenkatalogs des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
12. Regelmäßig stattfindende Praxischecks der Lieferketten.

Wo liegen die Probleme?

Unternehmen stehen bei der Umsetzung der Auflagen vor großen Herausforderungen: Das Lieferkettengesetz ist vor allem eine bürokratische Herausforderung und ein erhöhter Mehraufwand, der natürlich auch mit Kosten in der Umsetzung verbunden ist. Denn es reicht zum Beispiel nicht, wenn du dir von deinen Lieferant:innen schriftlich bestätigen lässt, dass sie die Grundsätze einhalten. Im Zweifelsfall musst du dies auch selbst überprüfen und transparent nachweisen.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Pflichten halte?

Du solltest die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettengesetz nicht ignorieren. Auch wenn die Bußgelder für dich als kleinere:n Händler:in wahrscheinlich nicht so hoch ausfallen, kann das Bundesamt bei Verstößen mit Bußgeldern von bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes ahnden, sowie mit dem Ausschluss des Unternehmens bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

DIESEN ARTIKEL TEILEN

Unsere letzten Beiträge


fynax. Flow digital.

LinkedIn Profil
Vernetze dich auf LinkedIn mit fynax
FOLLOW @FYNAX
Facebook Feed
Vernetze dich auf Facebook mit fynax
FOLLOW @FYNAX

FYNAX NEWSLETTER

So geht E-Commerce.

Der fynax Newsletter

Mit der Registrierung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

© kunertus via iStock

Neu: fynax Trendstudie

Resilienz im Online-Handel

Impressumspflicht einfach erklärt: So erstellst du ein rechtssicheres Impressum

Das Internet ist kein anonymer und rechtsfreier Raum, sondern unterliegt klaren Regelungen. Wenn du eine Website in Deutschland betreibst, musst du den Datenschutz der Nutzer:innen beachten, darfst das Urheberrecht nicht verletzen und musst transparent erklären, wer für den Betrieb und die Inhalte auf der Seite verantwortlich ist. Und Letzteres stellt die sogenannte Impressumspflicht sicher.

Das Impressum ist der Bereich einer Website, in dem sich Besucher:innen Informationen zu den verantwortlichen Betreiber:innen dieser Site verschaffen können. Welche Angaben ins Impressum gehören, ist hauptsächlich im Paragraf 5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Zudem muss das Impressum gut erreichbar sein und darf nicht irgendwo auf der Seite versteckt werden.

Wie aber erstellst du ein rechtssicheres Impressum, wo bindest du es am besten ein und welche Alternativen hast du, wenn du nicht möchtest, dass deine Privatadresse im Internet erscheint? Antworten gibt’s im Blog!

Was ist die Impressumspflicht und welchen Zielen dient sie?

Ein Impressum ist wichtig, um die Besucher:innen einer Website (oder eines anderen telemedialen Services) darüber zu informieren, wer für dessen Bereitstellung und Pflege verantwortlich ist. Dabei geht’s natürlich nicht darum, eine Neugierde zu befriedigen. Es soll vor allen Dingen verhindern, dass digitale Angebote anonym betrieben werden können.

Hättest du es gedacht? Das erste bekannte Impressum der Welt findest du im Mainzer Psalter von Peter Schöffer und Johannes Fust von 1457. Das Gesetz zur Impressumspflicht hat seine Ursprünge im 16. Jahrhundert. Es galt für Druckerzeugnisse und enthielt unter anderem Angaben zu Erscheinungsort und -jahr der Schrift sowie dessen Verleger und bisweilen auch Drucker. Die aktuellen Bestimmungen wurden erstmals im Jahr 1997 aufgesetzt, bis heute aber bereits mehrfach reformiert.

Es gibt aktuell zwei entscheidende rechtliche Vorschriften für das Impressum auf Websites:

  • § 5 des Telemediengesetzes (TMG)
  • § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV)

Eine EU-Impressumspflicht gibt es nicht. Dennoch sind schon so manche Verfahren wegen zu beanstandender Impressen auf dem Tisch des Europäischen Gerichtshofes gelandet. Es ist denkbar, dass es eines Tages eine einheitliche EU-weite Regelung geben wird. Doch im Moment gilt noch das sogenannte Herkunftslandprinzip, was bedeutet, dass für Anbieter aus dem Ausland teilweise eine andere Website-Impressumspflicht gilt.

Folgende Angaben ergeben sich auf dieser Basis als Pflichtbestandteile des Impressums:

  • vollständiger Name von Betreiber:innen bzw. von gesetzlichen Vertreter:innen eines Unternehmens
  • vollständige Anschrift von Betreiber:innen/Unternehmen
  • E-Mail-Adresse, unter welcher die betreibende Person direkt erreichbar ist

Es gibt zudem einige optionale Bestandteile. Ob sie im Impressum präsent sein müssen, hängt davon ab, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt. So müssen Unternehmen neben ihrer Rechtsform auch eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme und eine Steuernummer angeben. Privatpersonen sind dazu nicht verpflichtet.

Als Shopbetreiber:in musst du auf jeden Fall eine Telefonnummer zur Verfügung stellen, auch wenn dein Shop von dir als Einzelunternehmer:in geführt wird. Hierzu gab es im Jahr 2014 ein entsprechendes Urteil.

Für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte einer Seite muss zudem explizit eine Ansprechperson genannt werden. Diese Person kann vom allgemeinen Betreibenden der Seite abweichen oder es kann sich um die gleiche Person handeln.

Musterbeispiel für ein Impressum eines Onlineshops

Angaben gem. § 5 TMG
Betreiber und Kontakt
Finn Fynax
Fynaxrstr. 1
12345 Fynaxstadt
Telefonnummer: 123 456 7890
E-Mail-Adresse: finn@finax.io
Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RstV
Finn Fynax
Bilder und Grafiken
Eigene Bilder

Keine Lust auf die Privatadresse im Netz? Miete eine virtuelle Adresse!

Ist ein Impressum Pflicht? Ja. Musst du zwangsläufig deine Privatadresse nutzen? Nein.

Es ist verständlich, wenn du deine private Anschrift nicht einfach so ins Internet stellen möchtest. Wenn du nicht willst, dass Kund:innen, die sich auf den Schlips getreten fühlen, plötzlich bei dir zu Hause klingeln, solltest du über die Miete einer virtuellen Adresse nachdenken.

Es handelt sich dabei um eine real existierende Anschrift, an der du auch postalisch erreichbar sein musst. Bei Nutzung entsprechender Services, die etwa 100 Euro pro Monat kosten, wird deine Briefpost verwaltet oder dir sogar zugestellt, sodass du sie für ein ordnungsgemäßes Impressum nutzen kannst.

Als Shopbetreiber:in vermeidest du auf diese Weise zudem, dass übereifrige Kund:innen deinen privaten Wohnort aufsuchen, weil sie etwas zurückgeben möchten oder gar auf einen Lagerverkauf mit ein paar Schnäppchen hoffen. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn Familienmitglieder von derlei unerwünschten Besuchen betroffen wären.

Welche Websites brauchen ein Impressum und welche nicht?

Grundsätzlich muss jede Website über ein Impressum verfügen. Die einzige Ausnahme sind nicht-kommerzielle Projekte, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, sondern für rein private Zwecke. Ein Beispiel hierfür wäre ein digitales Familienalbum. Dennoch empfehlen Anwältinnen und Anwälte immer wieder, dass jede Website über ein Impressum verfügen sollte.

Möchtest du, dass eine Website praktisch nicht auffindbar ist, kannst du diese bei Google ausschließen lassen. So minimierst du die Chance, dass externe Personen Zugriff darauf erhalten.

Wo musst du sonst noch dein Impressum einbinden?

Nicht nur die eigene Website stellt eine Form der telemedialen Verbreitung von Inhalten dar. Ein klar ersichtliches Impressum ist auch in folgenden Formaten notwendig:

  • geschäftliche E-Mails und Newsletter
  • Firmenprofile in sozialen Netzwerken
  • Podcasts, Live-Streams und andere audiovisuelle Medien

In diesen Fällen spricht man von der sogenannten Anbieterkennzeichnung. Nach Möglichkeit solltest du hier nicht nur einen Link zum Impressum auf deiner Website einfügen, sondern ein vollständiges Impressum einpflegen. Ist nämlich der Link nicht funktionsfähig, weil etwa deine Website gerade offline ist oder sich ein Tippfehler eingeschlichen hat, wäre die Impressumspflicht bereits verletzt.

Wo musst du dein Impressum in die Website einbinden?

Die Website-Impressumspflicht sieht vor, dass das Impressum maximal zwei Klicks von jeder Seite aus entfernt sein darf. Aber warum solltest du derlei Zählspiele überhaupt riskieren? Empfehlenswert ist es, grundsätzlich einen Link zum Impressum im Footer einer jeden Seite einzubauen, sodass dieser automatisch auf jeder Unterseite eingeblendet wird.

Der Link zum Impressum sollte am besten mit dem Wort „Impressum“ versehen sein.

Welche Strafen drohen, wenn du gegen die Impressumspflicht verstößt?

Wenn du kein Impressum auf deiner Website zur Verfügung stellst, ist dies zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern im (schlimmstenfalls) fünfstelligen Bereich geahndet werden kann.

Allerdings kann ein fehlendes Impressum auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, weil du dadurch zum Beispiel deinen Kund:innen die Retouren erschwerst. Es können dich nicht nur deine Kund:innen verklagen, sondern auch deine Mitbewerber:innen. Und spätestens hier wird es rechtlich wie auch finanziell heikel.

Fazit: Erledige deine Hausaufgaben und sei auf der sicheren Seite!

Das ordentliche Einhalten der Impressumspflicht ist kein Hexenwerk. Orientiere dich an der obigen Vorlage und hole dir bei Bedarf zusätzlich rechtliche Beratung ein, um sämtliche offenen Fragen zu klären und für ein absolut wasserdichtes Impressum zu sorgen.

Möchtest du deine privaten Daten aus dem Internet heraushalten, kannst du über eine virtuelle Adresse nachdenken, die aber real existieren und zur Postzustellung geeignet sein muss. Auch die Firmengründung im Ausland ist denkbar, da für internationale Websites teilweise andere Regeln gelten. Anwaltliche Beratung ist in diesem Fall aber natürlich absolute Pflicht.


DIESEN ARTIKEL TEILEN

Unsere letzten Beiträge


fynax. Flow digital.

LinkedIn Profil
Vernetze dich auf LinkedIn mit fynax
FOLLOW @FYNAX
Facebook Feed
Vernetze dich auf Facebook mit fynax
FOLLOW @FYNAX

FYNAX NEWSLETTER

So geht E-Commerce.

Der fynax Newsletter

Mit der Registrierung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.