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Neu: fynax Trendstudie

Resilienz im Online-Handel

fynax auf dem Logistik E-Commerce Camp Bremen

Logistik – einfach nur ein notwendiges Übel im Handel? Viele Online-Händler:innen unterschätzen den Erfolgsfaktor einer gut funktionierenden Logistik im eigenen Unternehmen. Daher ist es umso wichtiger, dieses Erfolgspotential mit best practice-Prozessen zu optimieren. Am 06. Juli versammelten sich Branchen-Expert:innen aus dem Online-Handel beim diesjährigen Logistik E-Commerce Camp in Bremen und gaben bei insgesamt 20 Vorträgen und Intensiv-Workshops auf drei Bühnen wichtigen Input zur Prozessoptimierung. Unter ihnen auch das Experten-Team von fynax um fynax-Leiter Saravanan Sundaram und Zollexperte Markus Bitzer.

Logistik & Versand: Schlüsselthemen bei Online-Händler:innen

Das Programm des LEC war vollgespickt, unter anderem mit Highlight-Vorträgen zur Durchführbarkeit der 4-Tage-Woche in der Logistik, Do´s and Dont´s bei Retourenprozessen und zu den wichtigsten Kriterien bei der Wahl des passenden ERP-Systems. Logistik-Expert:innen wie Fielmann, Hanna Hillnhütter vom Händlerbund und Julius Wegmann von Fiege gaben außerdem wichtigen Input zu Fulfillment, Packaging und rechtlichen Fragen im Rahmen des Versandhandels. Am fynax-Stand wurden dieses Jahr nicht nur E-Commerce-Interessierte von uns beraten, sondern auch zum Thema Warenverkehr & Zoll abgeholt.

fynax gemeinsam mit Zollexperte Markus Bitzer an der „Alten Werft“

Steuerrechtliche Fragen zum Warenverkehr gehen Online-Händler:innen wohl nie aus. Doch in diesem Jahr entschied sich das fynax-Team, im Rahmen des Expertenvortrags zu „Online-Handel & Zoll – alles was du zum grenzüberschreitenden Warenverkehr wissen musst“, auch die Expertise von ehemaligem Thanks-For-Shopping Podcast-Gast und Zoll-Experte Markus Bitzer mit einfließen zu lassen. Neben dem Vortrag zu den Vorteilen einer digitalen Steuerberatung mit Branchenspezialisierung im E-Commerce von Saravanan Sundaram, berichtete Markus Bitzer den Interessierten von zollspezifischen Erfahrungen im Rahmen des grenzüberschreitenden Grenzverkehrs. Die Anwesenden, unter ihnen viele Online-Händler:innen, zeigten ein reges Interesse an der Thematik, was sich an der darauffolgenden Q&A-Fragerunde gut beobachten ließ.


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Resilienz im Online-Handel

Eine der ältesten Grundbausteine der Europäischen Union, die in 1968 gegründete Zollunion, soll überarbeitet werden: Einfacher, sicherer und digital sollen Zollangelegenheiten künftig in der EU erfolgen. Hierfür soll es auf Vorschlag der EU-Kommission u.a. eine gemeinsame Plattform für Zolldaten sowie eine neue EU-Zollbehörde geben.

Im Sinne des digitalen Wandels

Im europäischen Binnenmarkt herrscht freier Warenverkehr – für die Marktüberwachung eine große Herausforderung. Denn das europäische Zollsystem ist sehr uneinheitlich. Wenngleich in der EU-Zollunion die Zollbehörden aller EU-Länder wie eine einzige Behörde zusammenarbeiten, sind über verdächtige Warensendungen oder illegale Importe nicht alle Behörden zeitgleich informiert. Die von der EU-Kommission Mitte Mai vorgelegte Reform soll das beheben und ihre Digitalisierung unter anderem der EU und ihren Mitgliedstaaten zusätzlich Einnahmen von einer Milliarde Euro im Jahr einbringen.

Für ein grüneres, digitales Zeitalter des Zollwesens

Der Kommissionsvorschlag sieht eine neue EU-Zollbehörde vor, die eine neue EU-Zolldatenplattform, die als Motor des neuen Systems fungieren wird, überwacht. Zollmeldepflichten von Wirtschaftsbeteiligten sollen vereinfacht werden, in dem Abwicklungen von Einfuhrverfahren etwa weniger Zeit in Anspruch nehmen, eine zentrale EU-Schnittstelle bereitgestellt und die Wiederverwendung von Daten erleichtert wird. Außerdem können künftig Unternehmen alle Informationen über ihre Produkte und Lieferketten bei der EU-Zolldatenplattform online eintragen. Dabei müssen sie ihre Zollinformationen nur noch über ein einziges Portal kommunizieren und die Daten für mehrere Sendungen nur einmal übermitteln.

Die Mitgliedstaaten haben künftig Zugang zu Echtzeitdaten, wodurch Handelsströme besser analysiert und Probleme vorhergesagt werden können. Sie können weiterhin alle Informationen bündeln und schneller, einheitlicher und effektiver auf Gefahren reagieren. Derzeit verwenden die Datenplattformen der nationalen Zollbehörden unterschiedliche IT-Systeme. Diese werden schrittweise durch ein zentrales System ersetzt, das die gemeinsame Nutzung von Daten erheblich erleichtern wird. Auch wird der Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Datenüberwachung und -analyse dazu beitragen, Probleme zu ermitteln, noch bevor die Versendung der Waren in Richtung EU begonnen hat.

Brüssel will zusätzlich Zoll auf Warensendungen im Wert von unter 150 Euro erheben, wenn sie aus Nicht-EU-Ländern stammen. Hintergrund: Um Zollgebühren bei der Einfuhr zu umgehen, werden 65 Prozent der in die EU eingeführten Waren mit einem niedrigen Wert angemeldet.

Während im derzeitige Zollsystem die Verantwortung der Zollverpflichtungen bei den einzelnen Verbraucher:innen und Beförder:innen liegt, werden mit der Reform Online-Plattformen zu Schlüsselakteuren. Sie müssen sicherstellen, dass Zölle und Mehrwertsteuer beim Kauf entrichtet werden. Verbraucher:innen werden so nicht länger mit versteckten Gebühren konfrontiert.

Noch müssen sich die nationalen Regierungen und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen, damit der Kommissionsvorschlag angenommen werden kann.

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Resilienz im Online-Handel

Woran denkt man als Online-Händler:in wenn man das Wort Zoll hört? Der oft negativ behaftete Begriff lässt Händler:innen zumeist an Auflagen und Verpflichtungen denken. Das Zollrecht ist insbesondere für internationale Importe und Exporte das ausschlaggebende Regelwerk. „In der EU ist das Zollrecht harmonisiert, das heißt in allen Ländern gelten die gleichen Regeln […] Man kann aber vieles nicht verallgemeinern, die Grundlagen sind gleich, aber man muss sich jeden Händler und jeden Shop einzeln ansehen: was importierst du, was exportierst du, mit welchen Ländern handelst du, was für einen Warenkreis hast du?“, meint Zollexperte Markus Bitzer und geht unter anderem genau diesen Fragen gemeinsam mit unseren Podcast-Hosts Nadja Müller und Saravanan Sundaram in der neuen Folge von Thanks for Shopping auf den Grund.

Markus ist ehemaliger Flugzeugmechaniker und hat die Ausbildung zum Zollfahnder für das Zollkriminalamt abgeschlossen. Der Fokus seiner Ermittlungen galt dem Bereich Ausfuhrkontrolle, doch ermittelte er unter anderem auch in den Bereichen Rauschgift, Geldwäsche und Importverstöße. Seine persönliche Entscheidung nicht mehr als Zollfahnder aktiv zu sein und sich stattdessen als Berater für Unternehmen im Zollverkehr einzusetzen, hat er uns auch im fynax-Interview erzählt.

„Der Zoll hat sich über die Jahre weiterentwickelt und wir passten nicht mehr zueinander. Ich wollte mehr Chancengleichheit und berate jetzt Unternehmen bevor es zu Problemen kommt“, erklärt Markus, der den Zoll letztendlich als Finanzbehörde einordnet, die zwar kontrolliert aber keine aktive Hilfestellung leistet. In der neuen Folge von Thanks for Shopping erzählt er uns von seiner Arbeit als Zollfahnder, seinem Sinneswandel und liefert wichtige Insights hinsichtlich der Zollangelegenheiten von Online-Händler:innen.


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Resilienz im Online-Handel

Online-Marktplätze wie Amazon oder etsy bieten Online-Händler:innen die Möglichkeit mit nur wenigen Klicks einen eigenen internationalen Online-Handel aufzubauen. Doch hinter einer vermeintlich einfachen Nutzung lauern einige Fallen, die Unternehmer:innen kennen sollten. Im EU-weiten, grenzüberschreitenden Handel sind umsatzsteuerliche Pflichten im Überblick zu halten und fristgerecht umzusetzen. Verschickt man seine Waren zusätzlich nicht nur innerhalb der EU, sondern auch in Drittländer, erhöht sich die Komplexität: neben den umsatzsteuerrechtlichen Regularien sind auch Zollvorschriften zu beachten. Wir haben Zollexperten Markus Bitzer gefragt, welche Herausforderungen Online-Händler:innen im internationalen Handel begegnen können.


Herr Bitzer, Sie haben sich dem Zoll nach 17 Jahren abgewendet und beraten jetzt Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Unternehmer:innen, damit diese nicht von Zollprüfungen überrascht und Nachforderungen ausgesetzt sind. Erzählen Sie ein bisschen was von sich: Wie kann man sich Ihre Arbeit vorstellen?

In den letzten Jahren meiner Tätigkeit als Zollfahnder musste ich feststellen, dass viele Strafen vollzogen worden, obwohl ein einfaches Gespräch mit den Betroffenen das Problem viel besser hätte lösen können. Es besteht also ein großes Ungleichgewicht. Ich versuche jetzt meinen Beitrag zu leisten, dass mehr Chancengleichheit im Zollverkehr herrscht und berate Unternehmen und Rechtsanwälte. Die neue Arbeit unterscheidet sich eigentlich nicht sehr groß von der alten. Das Prinzip meiner Ermittlungen ist gleichgeblieben: Es startet immer mit einer Zustandsanalyse. Anschließend überlege ich, was das Ziel ist und was man am Zustand ändern muss, um dieses Ziel zu erreichen. Das ist bei Zollermittlungen nicht anders. Man betrachtet immer erst den Ist-Zustand und analysiert die Fehlerquellen, die dann wiederum als Beweismittel eingesetzt werden. Meine Aufgabe jetzt ist es diese Fehlerquellen bereits im Vorfeld zu finden und meine Mandanten dahingehend zu beraten, damit es gar nicht erst zu einem Problem kommt.

Aus welchen Gründen werden Sendungen im Zoll kontrolliert?

Alle Sendungen durchlaufen grundsätzlich das elektronische Abfertigungssystem („ATLAS“) des Zolls. Dort sind viele Risikoparameter eingepflegt, die regelmäßig von den Zollbehörden aktualisiert werden. Die erste Kontrollinstanz erfolgt über das digitale ATLAS-System, in dem alle verfügbaren Daten der Sendung kontrolliert werden und dann erfolgt die Selektierung. Eine Selektierung der Sendung kann Personen aus unterschiedlichsten Gründen treffen. Die Kontrollprozedur läuft immer auf dieselbe Art und Weise ab: Die Sendung wird gestoppt und geprüft beziehungsweise händisch vonseiten des Zolls kontrolliert. In der Regel brauchen die Zollbeamten dann Unterlagen der ansässigen Personen der Sendung. Daraufhin erfolgt entweder eine Nachzahlung oder das Paket wird nicht freigegeben und zurückgeschickt. Die Sendung kann auch beschlagnahmt werden, insbesondere dann, wenn es sich um Sendungen handelt, die nicht gehandelt werden dürfen, wie etwa gefälschte Produkte oder Betäubungsmittel.

Welche Shops betrifft das Thema Zollgebühren? Welche Arten von Waren werden im Online-Handel am häufigsten kontrolliert?

Prinzipiell wird das Thema Zoll immer dann interessant, wenn ich etwas importiere oder exportiere. Daher betrifft es grundsätzlich Unternehmen, die grenzüberschreitend handeln, aber natürlich auch Shops, die Waren importieren und in Deutschland verkaufen. Die Arten der Waren sind oft nicht unbedingt der ausschlaggebende Faktor hinsichtlich der Kontrollen. Selbstverständlich sind alle Produkte und Waren, die hohe Zollausgaben nach sich ziehen, vermehrt im Fokus. Dennoch kann man grundsätzlich nicht sagen, dass der eine Warenhändler höher gefährdet ist, als der andere.

Welche zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Risiken sind im grenzüberschreitenden Online-Handel eng verzahnt?

Die Einfuhr- und Umsatzsteuer sind sehr eng verzahnt. Dabei ist die Einfuhrsteuer eine Zollangelegenheit, während die Finanzbehörden bzw. das Finanzamt mit der Umsatzsteuer betraut sind. Man kann zum Beispiel als Shop etwas importieren, zahlt die Einfuhrumsatzsteuer und lässt den Betrag dann von der Vorsteuer wieder abziehen. Auf diese Weise kontrollieren automatisch beide Kontrollinstanzen die Sendung. Es besteht daher auch ein enger Dialog zwischen Zoll- und Steuerbehörden. Die Informationen werden nicht nur national, sondern besonders auch international zwischen den Behörden ausgetauscht. Es ist daher extrem wichtig, dass die Zahlen in der Buchhaltung stimmen und man hier keinen Fehler macht. Insbesondere dann, wenn es um Fulfillment-Dienstleistungen oder Dropshipping-Angelegenheiten geht. Die zuständigen Behörden füllen ähnliche oder sogar identische Kontrollfelder aus: Unter welchen Bedingungen wird geliefert, wer liefert an wen, wer wird namentlich in der Zollanmeldung genannt, wer holt sich die Umsatzsteuer wieder zurück? Es gibt zahlreiche überlappende Verknüpfungen und dementsprechend gibt es einen engen Austausch zwischen den zuständigen Zoll- und Finanzbehörden. Man muss daher extrem sauber arbeiten. Bei der Umsatzsteuer besteht ein sehr intensiver Austausch zwischen den Behörden: Umsatzsteuersonderprüfer tauschen sich mit dem Zoll aus und während dieser gleichzeitig die Steuerdaten der Betroffenen bei Import- und Exportwaren prüft.

Welche Herausforderungen sollte ein:e Online-Händler:in bei der Nutzung von Marktplätzen wie Amazon oder etsy kennen?

Das kann man nicht verallgemeinern. Es hängt sowohl von der Shop-Gestaltung, als auch von der Warenbewegung ab. Andere wichtige Parameter in der Analyse sind die Lagerungsstrategien und die Nutzung von Fulfillment-Dienstleistungen – da spielen wirklich viele Faktoren eine entscheidende Rolle. Ich würde im Zweifel aber immer mit einem Steuerberater sprechen und zur Not einen Experten hinzuziehen. Es ist immer wichtig zu wissen, wie sich das Kaufgeschäft und das Versandgeschäft zueinander verhält, denn es kann in der Regel auch stark voneinander abweichen. Gerade wenn ich Marktplätze wie etsy oder Amazon nutze, agiere ich zwar als Shop und habe Käufer, aber mein Versanddienstleister sitzt beispielsweise im Ausland und verschickt die Waren im Dropshipping-System. Solche Fälle sind stark im Fadenkreuz des Zolls. Vor dem Versand ist das Kaufgeschäft oft der Maßstab aller Dinge. Obwohl – oder genau weil – das Kaufgeschäft gar nicht im Versandverkehr bei der Zollanmeldung abgebildet ist, kontrolliert der Zoll die Informationen hierzu verstärkt.

Welche Empfehlungen kann man Online-Händler:innen an die Handgeben, um sicherzustellen, dass ihre Shops den Zollvorschriften entsprechen?

Die zoll- und steuerrechtliche Verantwortung liegt immer beim Shop bzw. Unternehmer selbst – selbst wenn man Zollagenturen oder Versanddienstleister damit beauftragt, die Zollanmeldung zu übernehmen. Außerdem sollte man ein Basisverständnis für die Materie aufbringen, insbesondere weil auf Trade- und Tax Compliance ein sehr starker Fokus liegt. Daher empfehle ich nicht blind den Daten von Lieferanten zu vertrauen, sondern Lieferscheine, Warentarifnummern, Zollanmeldungen usw., eigenhändig zu prüfen oder zumindest zu kontrollieren. Man muss sich seiner zoll- und steuerrechtlichen Verantwortung bewusst sein. Dies bedeutet auch zu prüfen, ob der Dienstleister korrekt arbeitet und seine Buchhaltung ordnungsgemäß zu führen. Und vielleicht am Wichtigsten: Bei Shortcomings nicht darauf vertrauen, dass es niemandem auffallen wird. Es wird auffallen!

Was war einer deiner spannendsten Fälle?

Da gibt es viele! Der kurioseste Fall war ein Unternehmen mit einem Zolllager, in welchem Waren steuerfrei zwischengelagert werden konnten, bis sie verkauft wurden. Diese Waren unterliegen einer besonderen Überwachung, denn es darf keine Warenbewegung stattfinden, ohne eine offizielle Registrierung und Bekanntgabe. Es handelte sich dabei um Schuttgüter und Eisenerze mit einem Warenwert von circa 10-15 Millionen Euro. Da haben wir dann nicht schlecht gestaunt, als die1800 Tonnen an Ware verschwunden sind. Das kann sich bis heute keiner erklären, wie das passiert ist, denn eigentlich ist das ein Ding der Unmöglichkeit, dass Ware, die so einer speziellen Überwachungs- und Kontrollinstanz unterliegt, einfach verschwindet.

Aber es geht auch andersrum: in einem anderen Fall bin ich sehr kurzfristig als Experte in eine Zollprüfung hinzugezogen worden, bei der sich die Unternehmer und Prüfer nicht einigen konnten. Wir haben in enger Zusammenarbeit eine Nachforderung in Höhe von einer viertel Million Euro abwenden und schließlich auf 23.000 Euro reduzieren können.

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