Es ist soweit – nach mehrfachen Änderungen und Anpassungen hat der Bundesrat am 22. März 2024 jetzt das Wachstumschancengesetz endgültig beschlossen. Es verpflichtet damit unter anderem alle in Deutschland ansässigen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025, E-Rechnungen entgegenzunehmen. Doch was bedeutet das für Unternehmer:innen genau? Und worauf müssen sie jetzt besonders achten? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Der Hintergrund

Der Bundesrat verspricht sich durch das Gesetz Steuerentlastungen und Bürokratieabbau für deutsche Unternehmen im Gesamtvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Außerdem soll es eine sogenannte Forschungszulage für kleine und mittlere Unternehmen geben, um die Wirtschaft weiter anzukurbeln. Gleichzeitig legt das Wachstumschancengesetz damit aber auch wichtige Grundbausteine für einen erfolgreichen Übergang zur geplanten Umsatzsteuerreform der Europäischen Kommission, die 2028 erfolgen soll: Die EU-weite Gesetzesinitiative “VAT in the Digital Age“ (ViDA) – oder „Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter“ setzt nämlich einheitliche E-Rechnungen auf Basis der EU-Norm CEN 16931 voraus.

Was genau bedeutet die E-Rechnungspflicht für Unternehmen?

Das Gesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, E-Rechnungen ab dem 01. Januar 2025 entgegenzunehmen. Gleichzeitig sieht es aber auch verschiedene Übergangsfristen und Erleichterungen für die Ausstellung von E-Rechnungen vor. Demnach dürfen Unternehmen für Umsätze, die in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 ausgeführt werden, noch Papierrechnungen oder Rechnungen in einem anderen elektronischen Format ausstellen, sofern die Empfänger:innen zustimmen. Für Unternehmen, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat, soll dies sogar noch bis zum 31. Dezember 2027 gelten. Auch für steuerfreie Leistungen, Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 Euro und beispielsweise Fahrscheine sind noch Sonderregelungen vorgesehen.

Papierrechnungen dagegen sollen zwischen innerdeutschen Firmen und Unternehmen bereits ab 2026 überhaupt nicht mehr zum Einsatz kommen. Interessant dabei ist, dass Rechnungen zwischen Firmen und Verbraucher:innen davon allerdings nicht betroffen sind. Diese können nach wie vor auf Papier oder im gewohnten PDF-Format erfolgen.

Kritik

Bei Fach- und Wirtschaftsverbänden stößt die kurzzeitige Einführung der Empfangspflicht für E-Rechnungen vermehrt auf Kritik. Sie fordern unter anderem eine Verschiebung der E-Rechnungspflicht um ein bis zwei Jahre. Damit soll Unternehmen die nötige Vorbereitungszeit gewährleistet werden, die es für die technisch-komplexe Umsetzung der neuen Bestimmungen braucht.

Auch in der Politik selbst werden kritische Stimmen laut: So kritisierte Bundesfinanzminister Christian Lindner das Volumen des Gesetzes als „wesentlich kleiner“, als es ursprünglich von ihm geplant worden sei. Trotzdem betonten er, sowie Vorsitzende der Grünen Omid Nouripour und parlamentarische Staatssekretärin Katja Hassel die Wichtigkeit des Gesetzes, da es ein dringendes Signal an die Wirtschaft sende, das es jetzt braucht.

Auf was Unternehmer:innen jetzt achten müssen

Gute Vorbereitung ist das A und O. Unternehmer:innen sollten sich deshalb bereits jetzt stärker mit dem Thema E-Rechnung befassen und sich bestmöglich darauf vorbereiten. Die folgenden Schritte können euch dabei helfen, diese Ziele zu erreichen.

  • Analyse und Optimierung der eigenen Rechnungslegungsprozesse
  • Einrichtung eines Rechnungslegungs- sowie Dokumentenmanagementsystems (idealerweise bereits nach EU-Norm)
  • Einrichtung einer zentralen E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang
  • Einrichtung eines Digitalisierungsprozesses für in Papier eingehende Dokumente
  • Einrichtung einer Datensicherung, sofern nicht im Rechnungslegungssystem integriert
  • Einrichtung einer Schnittstelle zur Übergabe der Daten und Belege an eure Steuerberater:innen
  • Erstellung einer aussagekräftigen Verfahrensdokumentation
  • Schulung der Mitarbeiter:innen
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Ob Haushaltswaren, Elektronik- oder Geschenkartikel – egal, was man gerade braucht, oft folgt die Suche nach den entsprechenden Artikeln online auf Marktplätzen, wie zum Beispiel Amazon oder eBay. Das gilt allerdings nicht überall. In der Schweiz dominiert – noch vor den hiesigen Online-Händler:innen – der führende Elektronik-Marktplatz Galaxus das Handelsgeschehen. Mit einer breiten Produktpalette und einem benutzer:innenfreundlichen Einkaufserlebnis hat sich das Schweizer Unternehmen so inzwischen auch in Deutschland als beliebter Online-Marktplatz etablieren können. Was die Plattform so erfolgreich macht und worauf deutsche Online-Händler:innen achten müssen, wenn sie ihre Waren auf dem Marktplatz verkaufen, hat uns der Schweizer Steuer- und Treuhandexperte der cmt ag Dominik Baldegger erklärt.

Galaxus‘ Ziele in Deutschland

Zusammen mit dem Schwesterunternehmen Digitec und dem Handelsriesen Migros legt Galaxus seit einigen Jahren den Fokus auf den deutschsprachigen Markt. Kein Wunder: Die Umsatzprognose für den E-Commerce allein in Deutschland wird für das Jahr 2023 auf etwa 102,20 Mrd. Euro geschätzt. Galaxus´ Ziel ist es, das erfolgreiche Businessmodell aus der Alpenrepublik in die Top 5 der deutschen Online-Marktplätze zu exportieren. Mit Standorten in Hamburg und Krefeld will Galaxus auch mit der Deutschen Post zusammenarbeiten, um deutschen Kund:innen die gewohnte hohe Qualität der Handelsplattform in puncto schneller Versand gewährleisten zu können.

„Mit Blick auf die jüngere Geschichte des Unternehmens war es Galaxus möglich, sich in einem zolltechnisch weitestgehend geschützten Schweizer Markt zu entwickeln“, erklärt Baldegger. Als eingetragener Partner von Galaxus kümmert sich seine Kanzlei, neben klassischer Buchführung, Umsatzsteuererklärungen und Deklarationen, vor allem um die Beratung von ausländischen E-Commerce-Unternehmen. Aufgrund der frühen Spezialisierung auf Versandshändler:innen in der Schweiz blickt Baldegger mit seinem zehn-köpfigen Team auf einen reichen Erfahrungsschatz zurück.

„Der Plattform war es von Beginn an möglich, ein relativ breites Shop-Sortiment zu einem günstigen Preis anzubieten“, führt Baldegger weiter aus. Weiterhin punkte der Online-Marktplatz mit extremer Versandschnelligkeit und der Qualität der Kund:innenbetreuung. „Same Day Delivery, beziehungsweise Lieferzeiten, wie es deutsche Kunden vielleicht nur von Amazon Prime kennen, gehören bei Galaxus schon von Beginn an zum Standard“, so Baldegger. Uns hat er außerdem verraten, was es für deutsche Online-Händler:innen beim Verkauf von Waren in die Schweiz zu beachten gibt und durch welche weiteren Besonderheiten sich die Plattform auszeichnet.

Die Beziehung der Schweiz zur EU

In der Europäischen Union (EU) sowie der Euro-Zone ist der grenzüberschreitende Handel relativ einfach geregelt. Denn innerhalb der EU fallen beim Warenverkauf ins Ausland keine Zölle, Mehrwertsteuern oder Zollgebühren an. Der Cross-Border E-Commerce mit der Schweiz hingegen kann Online-Händler:innen vor einige Herausforderungen stellen: Als Nicht-EU-Mitglied ist die Alpenrepublik nicht an EU-Vorschriften gebunden. Das bedeutet, dass die Schweiz Gesetze und Vorschriften, die ihre Wirtschaft und Handelsbeziehungen regeln, selbst bestimmt. Um den Handel zwischen der Schweiz und der EU zu vereinfachen, gibt es jedoch verschiedene Abkommen und Partnerschaften, wie unter anderem den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr.

EU-Hub: Online-Shopping im EU-Raum ohne Nebenwirkungen

Für den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU sind grundsätzlich zollrechtliche Besonderheiten zu beachten. Damit ist der Einkauf von Produkten online aus dem EU-Raum oft nicht einfach: Es fallen je nach Kaufbetrag Zollgebühren an und auch die Lieferzeit kann sich oft verzögern. Doch beim Verkauf von Waren über Galaxus in die Schweiz gebe es so gut wie keine Hindernisse in der zollrechtlichen Abwicklung, wie Steuerberater Baldegger erklärt. Hierfür habe Galaxus gesorgt: „Der sogenannte ‚EU-Hub‘ wurde von Galaxus als Crossborder-Lösung für Waren aus europäischen Ländern eingeführt und offiziell lizenziert. Dieser ermöglicht auch deutschen Online-Händlern einen unkomplizierten Markteintritt in die Schweiz. Der Versand und Transport selbst wird hierbei komplett von Galaxus übernommen.“

Damit stelle das Schweizer Zoll- und Steuerwesen kein Hindernis mehr dar und deutsche Online-Händler:innen können auf diese Weise den Schweizer Markt erschließen, so Baldegger weiter. „Der Händler schickt dafür seine Waren und Produkte an das eigens dafür geschaffene Versand- und Transportlager in Weil am Rhein und der Rest wird von Galaxus erledigt.“ Vollautomatische Prozesssteuerung für Einkäufe und Retouren werden von der eigens entwickelten Logistik- und Zollsoftware übernommen. Damit müssen sich deutsche Händler:innen nicht mehr den Kopf über Schweizer Zollbestimmungen zerbrechen.

Ob sich die Schweizer Plattform zu einem der fünf beliebtesten Marktplätze in Deutschland entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Die Skalierbarkeit des Erfolgsmodells, das heißt schnelle Lieferzeiten, sehr gute Kommunikation mit den Kund:innen und Transparenz seien mit Sicherheit die Faktoren, die über Erfolg oder Misserfolg entscheiden werden, so der Schweizer Steuer- und Treuhandexperte.

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