• EU-Kommission will Influencer-Praktiken genauer untersuchen.
  • Sie werden künftig zu mehr Transparenz verpflichtet.
  • Gemeinsam mit nationalen Verbraucher:innenschutzverbänden sollen Postings überprüft werden, die irreführend für Verbraucher:innensollen Postings überprüft werden, die irreführend für Verbraucher:innen sein könnten.

Sie geben uns Sport- und Ernährungstipps empfehlen Kosmetikprodukte wie Shampoos, Seren oder sogar Kollagen-Drinks für ein jüngeres Aussehen oder testen für uns das neuste Tech-Gadget – wir alle kennen sie: Sie lächeln mit ihren makellosen Gesichtern in die Kamera, posieren an schönen Orten und lassen von einem leichteren und schöneren Leben träumen: Influencer. Das Besondere an ihnen: Ihre Follower schenken ihnen großes Vertrauen, bauen eine persönliche Verbindung zu ihnen auf und empfinden ihre Tipps als besonders zuverlässig. Social-Media-Plattformen sind daher längst mehr als nur Kanäle für Kommunikation und Unterhaltung. Sie haben sich zu florierenden Marktplätzen entwickelt, auf denen sowohl Marken als auch Unternehmen ein riesiges Reservoir an potenziellen Kund:innen erschließen können.

Influencer beeinflussen das persönliche Kaufverhalten – das ist für Unternehmen, welche Kooperationen mit den Social Media-Persönlichkeiten eingehen natürlich von Vorteil, aber besonders im Hinblick auf Minderjährige kann dies auch durchaus problematisch sein. Oft erkennt man nicht, ob es sich bei den Postings um eine persönliche Produktempfehlung oder es sich um eine bezahlte Werbepartnerschaft handelt und sie für die Empfehlung schließlich entlohnt wurden. Die Europäische Kommission kündigte deshalb an, in den kommenden Wochen Influencer genauer unter die Lupe zu nehmen und gemeinsam mit nationalen Verbraucher:innenschutzverbänden ihr Marktverhalten zu untersuchen.

Täglich grüßt die Stimme aus dem Smartphone: Verstöße gegen Verbraucher:innenrecht

Influencer-Marketing hat sich laut der EU-Kommission „zu einer tragenden Säule der digitalen Wirtschaft entwickelt“ und wird im Jahr 2023 voraussichtlich einen weltweiten Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen. Mit dem enormen Wachstum der sozialen Medien ist das Influencer Marketing daher nicht länger eine optionale Marketingstrategie, sondern für viele Unternehmen eine notwendige Maßnahme. Die Reichweite der Influencer wächst kontinuierlich – und damit auch ihr Vermarktungspotential.

Die Grundlage ihres Erfolges, ist das Vertrauen, das Menschen ihnen schenken. Es ist ihre Währung, um für Marken, Produkte oder Dienstleistungen Publicity machen. Ob es sich dabei um Werbung oder Empfehlung handelt, ist oft nicht erkennbar. Doch genau dieser Unterschied ist aus Sicht der EU Komission für…  entscheidend für eine fundierte Kaufentscheidung. Daher wird sie zukünftig gemeinsam mit nationalen Verbraucher:innenschutzbehörden Beiträge in sozialen Medien auf irreführende Informationen und andere Rechtsverstöße genauer unter die Lupe nehmen. Schließlich sind sie am Ende Unternehmer:innen. Wie alle Unternehmen, die mit Verbraucher:innen zu tun haben, müssen auch sie sich an die EU-Vorschriften halten, so die Kommission.

 „Das Geschäft der Influencer floriert, und viele Kunden – oft junge Menschen oder sogar Kinder – vertrauen ihren Empfehlungen. Dieses Geschäftsmodell bringt jedoch auch rechtliche Verpflichtungen mit sich. Auch Influencer müssen sich an lautere Geschäftspraktiken halten und ihre Follower haben ein Recht auf transparente und verlässliche Informationen.“

EU-Justizkommissar Didier Reynders 

Kennzeichnungspflicht für Influencer

Primär geht es dabei also um Transparenz bei Wörtern wie „Werbung“ oder „Anzeige“, die auf bezahlte Beiträge hinweisen. Um dies zu vereinfachen, hat die EU einen eigenen „Influencer Legal Hub“ eingerichtet. Dieser bietet Videoschulungen, schriftliche juristische Schriftsätze, Übersichten über wichtige europäische Gesetze und vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedene Fälle sowie Links zu anderen relevanten nationalen Verbraucherschutzbehörden, welche dabei helfen sollen Social Media zu einem transparenten Raum zu machen, in welchem klar zwischen persönlichen Präferenzen und bezahlten Meinungen unterschieden werden kann.

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© via William_Potter

Eine neue Initiative des Rates der Europäischen Union sieht Änderungen im bestehenden Widerrufsrecht vor: So sollen Online-Händler:innen unter anderem dazu verpflichtet werden, in Zukunft bei jeder Bestellung einen Widerrufsbutton anzubieten. Wie der E-Commerce Verband darauf reagiert und was sich der Rat der Europäischen Union von einer Umsetzung verspricht, liest du hier im fynax-Blog.

Die neue vorgeschlagene Initiative zielt auf einen verbesserten Verbraucher:innenschutz im digitalen Umfeld ab. Verbraucher:innen sollen durch die Einführung eines Widerrufrechtsbuttons transparenter auf die Möglichkeiten eines Rücktritts aus dem Kaufvertrag hingewiesen werden. Ihre Rechte sollen damit gestärkt werden. Gleichzeitig verspricht sich der Rat der Europäischen Union eine Verringerung von unnötigen Belastungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleister:innen im gesamten Binnenmarkt und eine transparentere Kommunikation mit den Verbraucher:innen, wie aus dem Richtlinienentwurf 2022/0147 hervorgeht. Dabei soll der Widerruf bzw. der Rücktritt aus dem Kaufvertrag nur unter Angabe des Namens und der Vertragsnummer über den Widerrufsbutton möglich gemacht werden.

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Soviel erst mal zur Theorie. Doch wie sieht die Sache in der Praxis für Online-Händler:innen aus? Kritik wird vor allem vonseiten des E-Commerce Verbands bevh laut. So kritisieren Vertreter:innen, dass pauschale Gesetzesänderungen den Prozess des Widerrufs zusätzlich verkomplizieren, statt ihn zu vereinfachen. Auch die Handhabung mit Teilbestellungen bzw. Teilwiderrufen sei nicht ausreichend geregelt, wie aus dem Statement des E-Commerce Verbands hervorgeht, denn Teilwiderrufe sind so nicht möglich, entweder alle Artikel einer Bestellung werden storniert oder aber keiner.

Es solle reguliert werden, was bislang kein Problem war, mahnt auch Alien Mulyk, bevh-Leiterin der Public Affairs Abteilung Europa. „Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kunden also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Der Widerruf von Bestellungen wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbraucher das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können.“

Es bleibt abzuwarten, wie der Rat der Europäischen Union mit der Kritik des Verbands der Online-Händler:innen umgeht, ob neue Richtlinien eingeführt werden oder die Initiative doch noch einmal angepasst wird. Sicher ist, dass das Widerrufsrecht im Online-Handel auch in naher Zukunft noch ein durchaus wichtiges Themengebiet im Verbraucherschutz sein wird.


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