• Umsätze im E-Commerce erreichen Talsohle, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) für das vergangene Jahr bekannt gab.
  • Der Warenumsatz ist um knapp zwölf Prozent eingebrochen.
  • „preloved goods“ erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit.

Eine angespannte wirtschaftliche Lage und unsichere Zukunftserwartungen vieler Haushalte waren für den deutschen E-Commerce erneut herausfordernd. Dies spiegelte sich deutlich in gesunkenen Gesamtumsätzen wider: So fiel der Brutto-Umsatz mit Waren im Gesamtjahr 2023 erstmals zweistellig um 11,8 Prozent auf 79,7 Mrd. Euro, nach 90,4 Mrd. Euro im Jahr davor, wie der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am Donnerstag bekannt gab.

Für die Breite der Händler:innen wird 2023 als richtungsweisend in Erinnerung bleiben: Marktplätze (- 8,5 Prozent) und Online-Händler:innen (- 14,7 Prozent) blieben im Jahr 2023 ebenfalls deutlich unter dem Vorjahresergebnis. Am deutlichsten fielen die Umsatzrückgänge im Multichannel-Handel aus (- 18,1 Prozent). Bei ihnen machte sich bemerkbar, dass Kund:innen wieder vermehrt stationäre Anlaufstellen nutzten. D2C-Vertriebe (Hersteller:innen-Versender:innen) konnten ihr Wachstum in der langfristigen Betrachtung am stabilsten halten: So liegen ihre Umsätze derzeit bei 62 Prozent über dem Wert vor Ausbruch der Pandemie im Jahr 2019.

„Wir erwarten, dass die Talsohle im deutschen E-Commerce im Laufe des Jahres erreicht wird. Das vierte Quartal 2023 war mit einem Rückgang von 7,1 Prozent das erste Quartal mit einem nur einstelligen Minus seit Frühsommer 2022 und weist für die Zukunft auf eine Stabilisierung der Umsätze hin, kommentiert Gero Furchheim, Präsident des bevh. Im vergangenen Jahr sparten deutsche Konsument:innen besonders stark in den eigentlich umsatzreichen Segmenten des Onlinehandels wie Bekleidung und Unterhaltungsartikel. Der Online-Handel sei aber weiterhin in allen Altersgruppen verankert, erfreue sich ungebrochen hervorragender Kund:innenbeurteilungen und bleibe seiner Rolle als Innovator treu, so Furchheim.

 Second-Hand-Markt immer beliebter

Immer mehr Verbraucher:innen haben auf den Kauf und die Nutzung gebrauchter, reparierter oder geliehener Waren zurückgegriffen. Unter den 19- bis 29-Jährigen gaben 18,4 Prozent der Befragten an, „häufiger“ und 31,9 Prozent „gelegentlich“ gebrauchte Produkte im Internet zu bestellen. Eine ähnliche Akzeptanz zeigen auch die 30- bis 39-Jährigen, bei denen dies 11,7 Prozent bzw. 40,1 Prozent der Befragten angaben. Damit erfreuen sich „preloved goods“ in Deutschland aktuell immer größerer Beliebtheit. Auch die Skepsis gegenüber günstigeren ausländischen Anbieter:innen sinkt: Danach gefragt, ob Kund:innen (aller Altersklassen) bereit sind, bei ausländischen Shops einzukaufen, würden aktuell 61,0 Prozent der Konsument:innen „eher“ oder „voll und ganz“ eine:n ausländische:n Anbieter:in vorziehen, wenn der Einkauf dort günstiger ist.

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© via William_Potter

Eine neue Initiative des Rates der Europäischen Union sieht Änderungen im bestehenden Widerrufsrecht vor: So sollen Online-Händler:innen unter anderem dazu verpflichtet werden, in Zukunft bei jeder Bestellung einen Widerrufsbutton anzubieten. Wie der E-Commerce Verband darauf reagiert und was sich der Rat der Europäischen Union von einer Umsetzung verspricht, liest du hier im fynax-Blog.

Die neue vorgeschlagene Initiative zielt auf einen verbesserten Verbraucher:innenschutz im digitalen Umfeld ab. Verbraucher:innen sollen durch die Einführung eines Widerrufrechtsbuttons transparenter auf die Möglichkeiten eines Rücktritts aus dem Kaufvertrag hingewiesen werden. Ihre Rechte sollen damit gestärkt werden. Gleichzeitig verspricht sich der Rat der Europäischen Union eine Verringerung von unnötigen Belastungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleister:innen im gesamten Binnenmarkt und eine transparentere Kommunikation mit den Verbraucher:innen, wie aus dem Richtlinienentwurf 2022/0147 hervorgeht. Dabei soll der Widerruf bzw. der Rücktritt aus dem Kaufvertrag nur unter Angabe des Namens und der Vertragsnummer über den Widerrufsbutton möglich gemacht werden.

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Soviel erst mal zur Theorie. Doch wie sieht die Sache in der Praxis für Online-Händler:innen aus? Kritik wird vor allem vonseiten des E-Commerce Verbands bevh laut. So kritisieren Vertreter:innen, dass pauschale Gesetzesänderungen den Prozess des Widerrufs zusätzlich verkomplizieren, statt ihn zu vereinfachen. Auch die Handhabung mit Teilbestellungen bzw. Teilwiderrufen sei nicht ausreichend geregelt, wie aus dem Statement des E-Commerce Verbands hervorgeht, denn Teilwiderrufe sind so nicht möglich, entweder alle Artikel einer Bestellung werden storniert oder aber keiner.

Es solle reguliert werden, was bislang kein Problem war, mahnt auch Alien Mulyk, bevh-Leiterin der Public Affairs Abteilung Europa. „Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kunden also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Der Widerruf von Bestellungen wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbraucher das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können.“

Es bleibt abzuwarten, wie der Rat der Europäischen Union mit der Kritik des Verbands der Online-Händler:innen umgeht, ob neue Richtlinien eingeführt werden oder die Initiative doch noch einmal angepasst wird. Sicher ist, dass das Widerrufsrecht im Online-Handel auch in naher Zukunft noch ein durchaus wichtiges Themengebiet im Verbraucherschutz sein wird.


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